Wenn ein Bauer seinen eigenen Solarstrom nicht nutzen darf

Die Sonne scheint, seine 100-kW-PV-Anlage produziert auf voller Leistung. Und doch kann der deutsche Landwirt Simon Donhauser seinen eigenen Strom nicht nutzen. Die Problematik ist auch in der Schweiz bekannt. 

Adrian Haldimann |

Bis zu 15 Sonnenstunden pro Tag sind an diesen Sommertagen keine Seltenheit. Viel Solarstrom kann somit auf den Dächern von immer mehr Landwirten produziert werden. Laut dem Bundesamt für Energie ist das Potenzial von Solarstrom beträchtlich: Bis zum Jahr 2050 sollen über 40 Prozent des zukünftigen Strombedarfs durch Photovoltaik gedeckt werden. Doch bereits jetzt stösst man an Grenzen – in Deutschland, aber auch in der Schweiz.

Abregelung auf 0%

Zu viel Solarstrom an sonnigen Sommertagen – zu wenig Solarstrom im Winterhalbjahr. Der «Schweizer Bauer» ist in den sozialen Medien auf ein Video von Simon Donhauser aufmerksam geworden. Der Landwirt bewirtschaftet mit seiner Familie einen Vollerwerbsbetrieb mit Schweinehaltung und Direktvermarktung im deutschen Kümmersbruck, das zur Metropolregion Nürnberg gehört. Er ärgert sich: strahlender Sonnenschein, Photovoltaik auf dem Dach und trotzdem kein Strom.

«Abregelung erfolgte bereits kurz nach Sonnenaufgang.»

Simon Donhauser, Landwirt

Auf dem Donhauserhof ist eine PV-Anlage mit über 100 kWp Leistung installiert. Nun wollte er Anfang Juli an einem sonnigen Nachmittag den Strom nutzen, um das Futter für seine Schweine zu vermahlen. Doch der Netzbetreiber hat die Anlage vollständig abgeregelt. «Unsere PV-Anlage wird, wenn es zur Abregelung kommt, stets vollständig auf 0 Prozent reduziert, also nicht – wie technisch ebenfalls möglich – lediglich auf 30 oder 60 Prozent. Gerade dies wäre im Sinne meines Eigenbedarfs sehr wünschenswert, wird aber aktuell nicht umgesetzt», sagt Donhauser auf Anfrage.

Stromspeicher

Nun sei die Abregelung an zwei Tagen bereits kurz nach Sonnenaufgang gegen 7 Uhr erfolgt. Damit nicht genug. Eine Information seitens des Netzbetreibers über die Abregelungen erfolgt nicht. «Ich muss mich im Nachgang selbst um die Beantragung der Ausfallentschädigung kümmern», so Donhauser weiter. In Deutschland ist die Regelung staatlich vorgegeben.

Eine technische Möglichkeit, bei Abregelung trotzdem den Eigenverbrauch zu decken, ohne einzuspeisen, sei zwar denkbar – jedoch nicht legal, erläutert Donhauser. Der Unternehmer sucht nach Lösungen: «Wir entwickeln nun ein integriertes Konzept mit einem bedarfsgerecht dimensionierten Stromspeicher in Verbindung mit unserem Erdgas-BHKW, um zukünftig eigenverbrauchsorientierter wirtschaften zu können.»

Problematik ist auch in der Schweiz bekannt

In der Schweiz tritt die sogenannte Flexibilitätsregelung mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz nächstes Jahr in Kraft. David Stickelberger von Swissolar, dem schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie, sagt dazu: «Sie hält u. a. fest, dass die Flexibilität, also die Verminderung der Einspeisung, dem Produzenten gehört. Der Verteilnetzbetreiber muss mit dem Produzenten über die Nutzung der verminderten Einspeistung verhandeln und ihn entschädigen. Nur die ersten 3 % des Jahresertrags müssen nicht entschädigt werden.»

Teilweise werde diese Flexibilität schon jetzt genutzt. Es werde nur limitiert, wie viel ins Netz eingespeist wird, man dürfe den eigenen Strom weiterhin selbst nutzen. «Es gibt aber offenbar Einzelfälle, wo Netzbetreiber mittels Rundsteuerung die Anlage abschalten und somit auch den Eigenverbrauch verunmöglichen. Das ist ausser in Notfällen klar unzulässig! Wer davon betroffen ist, sollte sich bei der Elcom melden», so Stickelberger weiter.

Zulässig und vielfach angewendet sei hingegen eine fixe Limitierung der Einspeisung auf z. B. 70 % der Nennleistung der PV-Anlage. Das entspreche einer Mindereinspeisung von max. 3 % übers Jahr. hal

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