Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sprach von einer «klimapolitischen Katastrophe». Da Methan zudem eine Vorläufersubstanz für bodennahes Ozon ist, werde zusätzlich die menschliche Gesundheit und die landwirtschaftliche Ernte gefährdet.
Sofortmassnahmen gefordert
Wie die DUH weiter mitteilte, wurde vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung und zahlreichen undichten Biogasanlagen eine erhöhte Methan-Hintergrundkonzentration nachgewiesen – beispielweise im Landkreis Cloppenburg. Moderne und gut gewartete Anlagen hätten das Problem mit den Methanlecks dagegen nicht, betonte die DUH. Messungen im Berliner Umland, Brandenburg und Niedersachsen hätten dies eindeutig gezeigt.
«Wir fordern von der zukünftigen Bundesregierung effektive Sofortmassnahmen zur Eindämmung dieser unsichtbaren Emissionen, klare Zuständigkeiten und mehr Kontrollen», sagte Resch. Vor allem müsse die EU-Methanverordnung zügig in nationales Recht umgesetzt und dabei über die EU-Vorgaben hinausgegangen werden. Auch Biogas- und Kläranlagen müssten berücksichtigt werden.
Fachverband Biogas: Unklare Datenlage
Widerspruch erhielt die Organisation derweil vom Fachverband Biogas (FvB). Mit Verweis auf eine «extrem unklare Datengrundlage weist der Fachverband Biogas die Anschuldigungen der DUH entschieden zurück», teilt der Verband Agra-Europe (AgE) mit. Da die erhöhten Hintergrundkonzentrationen in Regionen mit intensiver Tierhaltung gemessen wurden, liege die Vermutung nahe, «dass die vorgenommenen Messungen keine klaren Emissionsquellen auf den Anlagen zuordnen können».
Wiederum teilt der FvB die Einschätzung der DUH, dass Methanlecks durch konsequente Wartung nahezu vollständig vermieden werden könnten. Nicht zuletzt aus rein monetärem Gründen sei dies aber ohnehin im Interesse der Anlagenbetreiber: Bei dem entweichenden Methan handele es sich schliesslich um wertvolles Biogas.
Zudem gebe es bereits zahlreiche Regularien zum Thema Methan, die von den Betreibern umzusetzen seien, darunter die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über mittelgrosse Verbrennungsmotoranlagen sowie die Technische Anleitung zur Reinheit der Luft (TA Luft). «Die Feststellung einer grundsätzlich erhöhten Methanemission an älteren Biogasanlagen ist daher nicht nachvollziehbar», so der Verband.

