Dienstag, 28. März 2023
30.01.2023 12:37
Strassenverkehr

Achtung: Ab Mittwoch brauchts neue Autobahnvignette

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Von: mgt

Die neue Autobahnvignette muss ab Mittwoch am Fahrzeug kleben. Die Übergangsfrist ist am Dienstag abgelaufen. Die neue Vignette ist bis am Dienstag, 31. Januar 2024, gültig. Bei Widerhandlung droht eine Busse von 200 Franken.

Der neue Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch, wie der Touring Club Schweiz (TCS) am Montag in Erinnerung rief. Die Vignette kostet 40 Franken. Sie kann in den Kontaktstellen des TCS, Poststellen, Garagen, Tankstellen und Zoll- oder Strassenverkehrsämtern bezogen werden.

Wo soll man die Vignette platzieren?

Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht des Fahrers zu behindern.

Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.

Tipps zum Entfernen

Der TCS empfiehlt, die alte Vignette zu entfernen, bevor man die neue an der Windschutzscheibe anbringt. Am besten geht dies mit einem Schaber für den Glaskeramikherd. Einfach die Klinge unter eine Ecke der Vignette schieben und diese von der Scheibe lösen. Die Rückstände des Klebers lassen sich ebenfalls mit dem Schaber beseitigen, wenn man diesen zuvor mit Wasser befeuchtet hat.

Wann wird die elektronische Vignette eingeführt?

Die E-Vignette wird im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt. Der Bundesrat wird im zweiten Quartal 2023 über den Einführungszeitpunkt entscheiden. «Die Einführung im Verlauf des Jahres birgt den Vorteil, dass die Systeme schrittweise optimiert werden und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) dadurch mit den gesammelten Erfahrungen den Verkauf für das Vignettenjahr 2024 angehen kann», schreibt der TCS.

Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein. Neu ist bei der E-Vignette die Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug. «Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss», so der TCS weiter. Die E-Vignette wird über einen Webshop bezogen werden können. 

Achtung: Auf verschiedenen Webseiten wird eine vermeintliche «Schweizer E-Vignette» angeboten. Dabei handelt es sich gemäss Bund um kriminelle Phishing-Aktivitäten. Es wird davon abgeraten, diese E-Vignetten zu kaufen.

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