Bei der sogenannten Freilandhaltung stehen den Tieren täglicher Zugang zu einer Wiese und pro Tier 2,5 Quadratmeter Auslauf zur Verfügung.
Jonas Ingold
Wegen der Vogelgrippe dürfen die Legehennen derzeit nicht auf die Weide. Auch aus Freilandhaltung nicht. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert, dass die Eier im Detailhandel korrekt deklariert werden.
Im Detailhandel sind die Eier von Legehennen weiterhin mit dem Label Freilandeier gekennzeichnet, obwohl sie wegen dem Vogelgripperisiko derzeit nicht auf die Weide dürfen. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert darum, dass die Eier korrekt deklariert würden, wie in einem Artikel der Tamedia-Zeitungen steht. Sonst handle es sich um eine Täuschung der Konsumenten, heisst es.
Auch die IG Detailhandel, zu der unter anderem Coop und Migros gehören, sieht das so. Da die Verpackungsänderung zu aufwendig wäre, hat es nun mancherorts eine schriftliche Information bei den Eierregalen in den Supermärkten.
Ein Blick in die Kommentarspalte des Tamedia-Artikels zeigt Stimmen, die sich ob der sogenannten Konsumententäuschung aufregen, aber auch viele, welche die Diskussion müssig finden. Der gewiefte Vorschlag eines Kommentarschreibers: «Man kann doch die Eier für ein paar Stunden ins freie Land stellen – und schon sind es Freilandeier.»
One Response
Ist das so? Es heißt lediglich:
Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
Also könnte das Geflügel ins Grüne. Es muss einfach mit einem Netz gedeckt sein….