Der Richtpreis für Bio-Futterweizen steigt um 2 Franken.
Swiss GranumBio-Eiweisspflanzen sind sehr gesucht.
FiBL
Produzentenvertreter, Mischfutterhersteller und Importeure haben die Richtpreise für Knospe-Futtergetreide und für Eiweisspflanzen nach oben angepasst. Der Preis für Bio-Eiweisspflanzen steigt um bis zu acht Franken.
Für Gerste, Hafer und Futterweizen steigen die Richtpreise um zwei, für Triticale und Futterroggen um einen Franken. Der Richtpreis für Körnermais bleibt unverändert. Dies, damit die Bioeierproduzenten entlastet werden, wie Bio Suisse in einer Mitteilung schreibt.

Bio Suisse
Bei den Bioeiweisspflanzen steigt der Preis um bis zu acht Franken. Die Nachfrage ist gross, zumal die Wiederkäuer nur noch Schweizer Knospe-Futter fressen dürfen. Die höheren Richtpreise sollen nun den Anbau fördern. Zudem gibts beim Anbau von Körnerleguminosen Förderbeiträge. Die Vertreter der Tierhalter hätten die Preiserhöhungen zu Gunsten der Ackerbauproduzenten unterstützt, steht in der Mitteilung.
Preise Auswuchsgetreide
Weizen CHF 85.00/dt; Roggen: CHF 78.00/dt (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer); Dinkel: CHF 58.00/dt (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer).
Sie ermöglichten damit, die im Zuge der Teuerung gestiegenen Produktionskosten auszugleichen. Die Tierhalter wiederum seien bemüht, diese Teuerungskosten ihrerseits den Marktpartnern weiterzugeben, heisst es weiter.
2022 wurden 29’029 Tonnen Futtergetreide geerntet. Rund so viel, wie im Jahr zuvor. Der Anteil an inländischem Futtergetreide bei den Nichtwiederkäuern liegt bei 46 Prozent. Bei den Wiederkäuern den Vorgaben entsprechend bei 100 Prozent.
Ausgehend von der leicht grösseren Anbaufläche und vom aktuellen Stand der Kulturen ist laut Bio Suisse bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen eine hohe Inlandversorgung zu erwarten. Darum gilt eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware der betroffenen Getreidesorten ab dem 15. Juli 2023 sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware ab Ernte 2023 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis.
Die Höhe des Rückbehaltes resultiert dabei aus der Differenz zwischen dem konventionellen Preis und dem Biorichtpreis. Der Betrag werde bei einer allfälligen Überversorgung zur Deklassierung verwendet, heisst es in der Mitteilung. In den vergangenen Jahren habe diese Regulierung aber nie in Anspruch genommen werden müssen, und sämtliches Umstellgetreide habe im Biokanal verwertet werden können.
Rückbehalt und Verzicht auf Importabschöpfung
Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von 1.50 Fr./dt vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Der Rückbehalt betrug die letzten fünf Jahre immer 1.00 Fr./dt.
Eine Anpassung war gemäss Bio Suisse notwendig, da sonst die Förderung der Körnerleguminosen nicht gewährleistet werden kann. Trotz stark gestiegenen Importmengen im Jahr 2022 beim Futtergetreide wird auch für 2023/24 auf eine Importabschöpfung verzichtet, da diese einen direkten Einfluss auf die Mischfutterpreise beim Nichtwiederkäuer haben. «So wird das Futter für die Tierhalter nicht zusätzlich verteuert», heisst es in der Mitteilung.