Beim Futterweizen steigt der Preis um 4 Fr./100 kg. – Swiss Granum
Wie beim konventionellen Futtergetreide steigen auch im Biosektor die Preise. Beim Getreide wurden die Richtpreise zwischen zwei und vier Franken erhöht. Eine massive Anhebung von 15 Franken je 100 Kilo wurde bei den Eiweisspflanzen vorgenommen.
Konkret steigen die Richtpreise bei der Gerste und Triticale um zwei Franken, beim Körnermais und Futterroggen um drei Franken und beim Futterweizen und Hafer um vier Franken.
Eine deutliche Preisanpassung gibt es bei Soja und Lupinen. Hier steigt der Richtpreis um 15 Franken. Die Erhöhung beträgt bei den Ackerbohnen 11 Franken und bei den Eiweisserbsen sechs Franken.

Mischfutterpreise steigen
Bei der Richtpreisfestsetzung haben die Vertretet der Tierhalter die Erhöhung zugunsten der Ackerbauern mitgetragen. So sollen einerseits die gestiegenen Produktionskosten (Treibstoff- und Maschinenkosten) gedeckt werden, andererseits die höhere Nachfrage bei den Eiweissträgern abgegolten werden.
Das führt dazu, dass im kommenden Herbst die Mischfutterpreise wegen der höheren Richtpreise, dem höheren Inlandanteil (von 60 auf 80 Prozent) und den steigenden Importpreise erheblich nach oben angepasst werden. Die Tierhalter ihrerseits wollen die höheren Kosten den Marktpartnern weitergeben.
Miese Ernte 2021
2021 nahm die Ackerbauflächen zwar zu. Wegen schwierigen Wetterbedingungen (Hagel, Stürme, lange Regenperioden) stieg das inländische Angebot an Bio-Futtergetreide aber nicht. Insgesamt wurden 28’617 Tonnen Futtergetreide übernommen, 19 Prozent weniger als 2020. Bei fast allen Kulturen zeigte sich ein Rückgang. Besonders der Körnermais hat gelitten, es wurden 49 Prozent weniger geerntet als im Vorjahr. Einzig die Sojamenge erhöhte sich um 20 Prozent. Der Anteil an inländischem Futtergetreide lag bei rund 59 Prozent, rund 20 Prozent tiefer als 2020.
Ernte 2022: Vermarktungssperre und Rückbehalt
Für dieses Jahr geht Bio Suisse von einer guten Ernte aus. Aufgrund der leicht gestiegenen Anbaufläche und dem aktuellen Stand der Kulturen bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen sei eine Vollversorgung möglich. Zudem sei auch beim Körnermais eine hohe Inlandversorgung zu erwarten.
Deshalb wurden folgende Massnahmen beschlossen: Eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware der betroffenen Getreidesorten ab dem 15. Juli 2022 respektive 30. September 2022 (Körnermais) sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware ab Ernte 2022 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis.
Die Höhe des Rückbehalts resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Bio-Richtpreis. Der Betrag wird bei einer allfälligen Überversorgung zur Deklassierung verwendet. In den vergangenen Jahren kam diese Massnahme nicht zum Einsatz.
Körnerleguminosen: Förderungsbeitrag sinkt
Der Einsatz inländischer Körnerleguminosen ist mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung seit 1. Januar 2022 noch wichtiger geworden. Deswegen wurde entschieden, ihren Anbau weiterhin zu fördern. Im Zuge der Richtpreiserhöhung bei Lupinen und Soja wurde dieser Förderbeitrag von 32.-/dt auf 27.-/dt reduziert. Dafür wurde der Ausgleichsbeitrag von Ackerbohnen und Eiweisserbsen erhöht. Diese werden neu mit 5.-/dt statt 3.-/dt gefördert. Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von 1.-/dt vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen.