Proviande
Künftig sind die Preise für Schlachtkörper von Rindern, deren Aufzucht biologisch erfolgte, an die Europäische Kommission zu melden.
Das schreibt die Verordnung zur Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vor, der der deutsche Bundesrat am 5. März 2021 unter Massgabe redaktioneller Anpassungen und Präzisierungen zugestimmt hat.
Hintergrund für die Verordnungsnovelle ist, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Markttransparenzinitiative die Meldepflichten der Mitgliedstaaten für Preise und Mengen von ausgewählten Agrarprodukten und Lebensmitteln ausgeweitet hat. Ein Grossteil der neuen Auskunftspflichten wird in Deutschland bereits über die Marktordnungswaren-Meldeverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Die in Deutschland für das Aggregieren der wöchentlichen Preismeldungen aus den Ländern und die Weiterleitung an die EU-Kommission zuständige Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ist bereits tätig geworden und bekommt seit Jahresbeginn auch die Schlachtdaten und gezahlten Preise für biologisch erzeugte Rinder mitgeteilt.