Samstag, 3. Juni 2023
21.03.2023 11:44
Gericht

Verunreinigtes Futtermittel: Importeur verwarnt

Share on print
Share on email
Share on facebook
Share on twitter
Von: sda

Agroscope hat ein Schwyzer Unternehmen zurecht verwarnt, das 21 Tonnen Leinsamen aus einer Produktion in Kasachstan als Bioprodukt deklarierte, obwohl es Rückstände eines Pestizids gab. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen.

Die Leinsamen wurden zunächst nach Deutschland geliefert und anschliessend in die Schweiz importiert. Die deutschen Behörden nahmen Proben und liessen sie auf unerlaubte Verunreinigungen prüfen. Die Analyse zeigte Rückstände von 0,016 mg/kg des Pestizids Cypermethrin. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Zweifelhafte Zulassung

Das Schwyzer Unternehmen führte selbst keine Kontrolle durch, was von den Schweizer Behörden bei Leinsamen aus Kasachstan jedoch empfohlen wird. Erst die Käuferin der Leinsamen stellte die Rückstände fest. Der Wert lag mit 0,02 mg/kg aus nicht geklärten Gründen noch höher, als bei der Analyse in Deutschland.

Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung des Bundesamtes für Landwirtschaft verfügte, dass die Leinsamen nicht als bio deklariert und damit auch nicht in der biologischen Landwirtschaft als Futtermittel verwendet werden dürfen. Das Unternehmen wurde verwarnt und muss im Wiederholungsfall mit Sanktionen rechnen. Die Leinsamen dürfen nur in der konventionellen Produktion dem Futtermittel beigemischt werden.

Kontrollpflicht nicht erfüllt

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Erwägungen festhält, war das Unternehmen gar nicht berechtigt die Bio-Leinsamen zu importieren, da es für die Einfuhr von Bio-Ölsaaten einer Zertifizierung bedarf. Auch aus der Freigabe der deutschen Behörden der Leinsamen als Bio-Futtermittel – trotz Kontamination – könne die Firma nichts für sich ableiten. Als Importeur habe die Firma ihre Kontrollpflicht nicht erfüllt.

Das Bundesverwaltungsgericht schreibt weiter, dass es fraglich sei, ob die Leinsamen in Deutschland rechtmässig als Bio-Futtermittel in Verkehr gebracht worden seien. Die festgestellten Rückstände würden den Wert von 0,01 mg/kg übersteigen, der eine Intervention nach sich ziehe.

(Urteil B-903/2022 vom 13.3.2023)

Mehr zum Thema
Markt & Preise

Migros Die Einführung der Knospe in der Migros hat sich verzögert – jetzt ist sie jedoch drauf, auf den Bioprodukten der Migros. Über 5000 Bioprodukte hat der Grossverteiler im Sortiment.…

Markt & Preise

Erdgas einsetzen; Gas; Gasmangel Vinzenz Lorenz M Der Preis für europäisches Erdgas hat am Dienstag seine Talfahrt fortgesetzt und ist erstmals seit zwei Jahren unter 24 Euro je Megawattstunde (MWh)…

Markt & Preise

Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Bei Produkten mit einer AOP kommt vom…

Markt & Preise

Copa-Cogeca und der EU-Agrarwetterdienst sehen 2023 eine bessere Ernte in der EU.pixapay Die EU-27 soll 2023 dank höherer Hektarerträge trotz einer um 3,8% kleineren Anbaufläche mit 277 Mio. t um…

2 Responses

  1. Wäre der ganze Einkaufs-Tourismus der Schweizer Landwirtschaft im Ausland auf’s Allernötigste beschränkt, gäbe es auch weniger solche Probleme und auch Folge-Probleme, wie Überdüngung, Geruchs- Emissionen, Gewässer-Verschmutzung, Verarmung der Biodiversität und Artensterben.

    1. richtig, ich versuche so zu wirtschaften: bis auf die Hälfte des Strohs zum einstreuen und Mineralsalz brauche ich keine Zukäufe für meine Tiere!
      Aber die Vor- und Nachgelagerten haben wahrscheinlich keine Freude …….. nur die Stelle hinten rechts drückt immer so sehr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

SCHWEIZER BAUER

DER SCHWEIZER BAUER AUF YOUTUBE