Samstag, 3. Juni 2023
02.03.2023 06:33
Güllen

Beim Güllen keine Busse riskieren

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Von: sum

Wenn die Güllelager langsam voll werden, stellt sich jedes Jahr die Frage, ob man schon güllen darf. Klare Regeln und Checklisten helfen beim Entscheid. Denn zu früh ist illegal. 

Langsam füllen sich die Güllelager. So stehen auch heuer um diese Jahreszeit wieder zahlreiche Tierhalter vor vollen Löchern und möchten Platz schaffen. Viele haben die gefrorenen Böden in den letzten Tagen genutzt, um Mist und Gülle auszubringen.

Grundsätzlich bei Graswachstum

Ist das erlaubt? «Man darf am Morgen auf den leicht angefrorenen Boden güllen, wenn der Boden am Tag bis in die Tiefe auftaut und man sicherstellen kann, dass die Gülle nicht abfliesst», erklärt Gregor Affolter vom Arenenberg TG. «Wenn der Boden so gefroren ist, dass man keinen Schraubenzieher hineinstossen kann, ist Güllen kein Thema.»

Grundsätzlich sollte die Gülle erst auf die Wiesen und Äcker, wenn die Vegetation die Nährstoffe auch aufnehmen kann – sprich, wenn das Graswachstum eingesetzt hat. «Während der Vegetationsruhe darf keine Gülle ausgebracht werden», schreibt das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern stellvertretend für die Rechtslage in der ganzen Schweiz. «Gülle darf erst ausgebracht werden, wenn die Durchschnittstemperatur während sieben Tagen über 5 Grad liegt.» Dann ist das Ende der Vegetationsruhe erreicht (siehe Kasten).

Sieben Tage in Folge

Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, also nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Einen Nährstoffbedarf haben die Pflanzen in dieser Zeit nicht. Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte nacheinander folgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5 Grad aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Diese Definition ist amtlich abgesegnet. sum

Temperatur einschätzen

Allerdings ist es nicht einfach, die Tagesmitteltemperaturen einschätzen zu können. Das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern gibt den Tipp, auf Agrometeo die eigene Region aufzurufen. Seien nur Tages-Minimal- und Tages-Maximalwerte verfügbar, könne der entsprechende Mittelwert zur Beurteilung verwendet werden.

Bevor man das Fass anhängt oder die Verschlauchung auslegt, sollte man sich laut dem Luzerner Landwirtschaftsamt über den Bodenzustand informieren. Ist der Boden gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt, gilt ein Güllverbot. Man kann sich auch anhand von Checklisten absichern. Der Kanton Aargau, aber auch das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich haben solche Checklisten für das «Ausbringen von Gülle und Mist im Winter» erstellt.

Kriterien

Die Listen führen durch die wesentlichen Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Bei der Bejahung von mindestens einem der folgenden Kriterien ist der Gülleneinsatz untersagt, da ein zu grosses Abschwemmungs- oder Auswaschungsrisiko besteht:

  • Ist der Boden wassergesättigt? Unter diesen Umständen ist der Boden nicht saugfähig, da die Poren mit Wasser gefüllt sind. Der Boden fühlt sich breiig an und ist leicht knetbar.
  • Ist der Boden gefroren? Ein Schraubenzieher lässt sich an mehreren Stellen der Parzelle mit der flachen Hand nicht in den Boden stossen.
  • Ist der Boden schneebedeckt? Eine geschlossene Schneedecke ist vorhanden, der Schnee bleibt länger als einen Tag liegen.
  • Gibt es starken oder anhaltenden Regen? Intensiv-Niederschläge (über 20mm in 24 Stunden) sind vor ein bis zwei Tagen erfolgt, dauern an oder sind in weniger als drei Tagen zu erwarten.

Können alle Punkte verneint werden, steht dem Hofdüngeraustrag laut der Zürcher Liste grundsätzlich nichts im Weg – sofern man bei der Wahl der Parzellen mit Bedacht vorgeht und die Güllemenge an Boden- und Kulturverhältnisse anpasst.

Früh vor Weide

Bei der Liste des Kantons Aargau werden – sofern die oben erwähnten Kriterien alle verneint werden können – zusätzlich die Bedürfnisse der Kulturen beurteilt. Natur- und Kunstwiesen, Zwischenfutter, Raps und gut entwickeltes Wintergetreide müssen kurz vor Vegetationsbeginn stehen, winterharte Gründüngungen grün und nicht abgefroren sein.

Aufgrund geeigneter Befahrbarkeit des Bodens müssen Verdichtungsschäden kurz vor Vegetationsbeginn vermieden werden können, und es wird ein frühzeitiger Einsatz organischer Dünger vor Weidegang oder eine Stickstoffdüngung bei Kulturen unter Vlies benötigt.

Bevor man das Fass anhängt oder die Verschlauchung auslegt, sollte man sich laut dem Luzerner Landwirtschaftsamt über den Bodenzustand informieren.
Daniel Popp

Eigenverantwortung

Trifft mindestens ein Punkt zu, ist der Austrag von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern in Eigenverantwortung und bodenschonend (Breitreifen, Verschlauchung) möglich, sofern er auf ebene, tiefgründige Parzellen (keine Hang- und Muldenlagen) erfolgt, keine potenziell hohe Abschwemmungsgefährdung besteht, die Ausbringmenge mit maximal 20 m³ /ha den Boden- und Kulturverhältnissen angepasst wird, vorsichtig vorgegangen bei drainierten Parzellen und genügend Abstand von Entwässerungsschächten gehalten wird und nicht in Grundwasserschutzzonen und Gewässernähe gegüllt wird.

Weitere Merkpunkte: maximal zwei Wochen vor der Saat einer Frühjahrskultur, falls keine Futternutzung erfolgt, und maximal einen Monat vor Weidebeginn. Ein frühes Güllen hat auch Vorteile. Die rasche Stickstoffumwandlung bei Vegetationsstart führt zu weniger Ammoniakverlusten (siehe Kasten).

Checklisten:
-> Strickhof
-> Merkblatt Kanton Aargau

Ammoniakverluste

Grundsätzlich muss die Ausbringung von Hofdüngern in der Vegetationszeit erfolgen, wenn die Pflanzen den Stickstoff für das Wachstum nutzen können. Innerhalb dieser Zeitspanne sind möglichst kühle und windstille Tage für die Ausbringung zu wählen. Gülleausbringung bei etwa 10 Grad anstatt bei 18 Grad reduziert die Ammoniakemissionen um 20 bis 30 Prozent. Für Gülle ist die Ausbringung kurz vor einem leichten Regen optimal, denn bei Niederschlag kann sich Ammoniak fast nicht verflüchtigen. sum

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6 Responses

    1. Erzähl doch nicht so einen Blödsinn.Letzten Herbst hat es bis weit in den Dezember noch Graswachstum wie noch nie und die Temperaturen waren überdurchschnittlich warm. Anfang Januar hätte man problemlos Gülle ausbringen können in unteren Lagen weil auch da alle Indikatoren erfüllt waren .Um den 20. Februar waren ebenfalls bestes Güllewetter. Aber letzte Woche und auch diese hätte man niergendwo Hofdünger ausbringen dürfen weil die Temperaturen zu tief waren.

    2. Im November wird nur so viel gedüngt, weil im Frühling so ein Affentheater gemacht wird um das Güllen. Im Prinzip müsste das Güllen ab 15. Februar erlaubt sein, sofern die Wetterbedingungen stimmen. So wäre die Ausbringung viel verlustarmer und die Pflanzen könnten die Nährstoffe wunderbar aufnehmen, sobald die Frühlingstemperaturen einsetzen.

  1. Erstaunlich, dass Ämter Falschaussagen tätigen.
    Im Ernstfall zählt die Durchschnittstemperatur , heisst diese Woche ist güllen verboten weil keine Vegetation ist, trockener Boden hin oder her

  2. Das ist so don’t look up, aber eben nur weil im Frühling so ein Affentheater gemacht wird um das Güllen. Grundsätzlich müsste von den Vorteilen und den Emissionen her das Güllen ab Mitte Februar erlaubt sein, wenn die Wetterbedingungen stimmen. Das mit den 5 Grad ist ein Bürofurz. Es gibt immer wieder auch später Kälteeinbrüche, das Pflanzenwachstum stockt kurz und geht bei wärmeren Temperaturen wieder weiter und die Nährstoffe sind dann vorhanden und werden wunderbar verwertet.

  3. Klimawandel? Im Januar waren doch die Wiesen und Weiden noch immer schön grün im Talgebiet.
    Vegetationsruhe?
    Den schönen Schleppschlauch, den ich zu Weihnacten geschenkt bekommen habe, war voll cool
    Das ich den schon probieren durfte.
    Macht mega spass viel besser als früher, meine
    Wiesen sind richtig verliebt in das neue Gerät.

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