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Der Nationalrat will wie das BLW fürs Futtergetreide keinen Einzelkulturbeitrag ausrichten.
Der Nationalrat hat mit 86 zu 82 Stimmen eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Hansjörg Knecht (SVP, AG) knapp abgelehnt. Es wird also weiterhin keinen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide geben.
Diese verlangte, dass das Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Änderung vom 22. März 2013) dahingehend zu ändern sei, dass zur Förderung der Getreide- und Futtermittelproduktion zwingend ein Einzelkulturbeitrag gewährt werden muss.
Die SVP wie die BDP stimmten geschlossen (SVP: 46 Ja, BDP: 7 Ja) und die CVP-Vertreter grossmehrheitlich (22 Ja zu 7 Nein) für die Initiative Knecht. Weiterhin unterstütze eine Minderheit des Freisinns (7 Ja) für den Einzelkulturbeitrag. Doch die 15 Nein-Stimmen aus der FDP verhalfen der ablehnenden Haltung von Grünen, Grünliberalen und SP zum Durchbruch.
Das Parlament hat sich bei der Beratung zur AP 2014-17 für eine Kann-Formulierung ausgesprochen: „Der Bund kann Einzelkulturbeiträge ausrichten, um eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten.“ (LwG, Art. 54). Der Bundesrat hat allerdings bei der Umsetzung der AP 2014-17 auf einen Beitrag für Futtergetreide verzichtet. Beim Bundesamt für Landwirtschaft hat ein solcher Einzelkulturbeitrag keine Priorität.
Laut dem Schweizerischen Getreideproduzentenverband hat die Futtergetreide-Anbaufläche seit 1990 um 40 Prozent abgenommen – wegen mangelnder Rentabilität. Als Folge sind die Importe stark angestiegen.