Landwirtin Anne Fuhrberg zufolge fürchten die Berufskollegen die immensen Frass-, Kot- und Trittschäden, die die Tiere auf den Feldern anrichten. Der Landesbauernverband wies darauf hin, dass die Tiere von Jahr zu Jahr mehr Schäden verursachten, da sie sich stark vermehrten. So habe sich die Anzahl der Brutpaare in Niedersachsen von 1994 bis 2013 versechsfacht.
Die finanziellen Schäden gingen jedes Jahr in die Tausende, und es gebe dafür keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensausgleich. Ein Hauptproblem seien die zunehmenden Trupps nichtbrütender Gänse, die im Frühjahr die grössten Schäden anrichteten. Landwirt Friedrich Wilhelm Wandmacher berichtete, dass alle Bemühungen, diese Nichtbrüter zumindest solange von den Feldern fernzuhalten, bis die jungen Pflanzen grosse genug und für Gänse unattraktiv seien, bislang wirkungslos geblieben seien.
Die verbleibende Alternative, die Bejagung der äsenden nichtbrütenden Gänse, sei jedoch im Frühjahr verboten. Eine mögliche Kehrtwende sieht der Landvolkverband in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 30. März dieses Jahres. Demnach sei die Schonzeit für nichtbrütende oder nicht jungtierführende Gänse von April bis Juli aufzuheben, wenn ein Landwirt durch Gänse erhebliche Schäden erleide und andere Mittel zurAbwehr von Schäden nicht griffen.