Blühstreifen: Nahrung und Schutz für Nützlinge. – zvg
Blühstreifen müssen für Direktzahlungen bis am 15. Mai gesät werden. Ab 2023 heissen sie Nützlingsstreifen.
Nur noch eine gute Woche bleibt Zeit, um Blühstreifen anzulegen, sofern man für sie Direktzahlungen geltend machen will. Dann ist der 15. Mai der letzte Saattermin.
3 bis 6 Meter breit
Blühstreifen müssen mit den vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligten Samenmischungen gesät werden und 100 Tage stehen bleiben, damit sie im laufenden Jahr als Biodiversitätsförderfläche gelten. Sie dürfen nicht grösser als 50 Aren sein. 2500 Franken gibt es in der Tal- und Hügelzone pro Hektare. Die für 2022 bewilligten Samenmischungen (Bestäuber Grundversion, Bestäuber Vollversion, Nützlinge Sommerkultur, Nützlinge Winterkultur, Nützlinge Kohlanbau) können im Samenhandel bezogen werden.
Blühstreifen sind idealerweise 3 bis 6 Meter breit und in der Mitte von Feldern platziert. Flächen mit Problemunkräutern sollten vermieden werden. Auch schattige, vernässte oder verdichtete Standorte eignen sich nicht. Was es braucht, ist ein sauberes, gut abgesetztes und nicht zu feines Saatbeet. Auf kleineren Flächen kann von Hand gesät werden. Auf grösseren Flächen erfolgt die Saat vorzugsweise mit einer pneumatischen Sämaschine. Drillsaat sollte vermieden werden, damit auch Pflanzenarten mit sehr kleinen Samen keimen können.
Erste heikle Wochen
Es empfiehlt sich, nach der Saat zu walzen. Wenn möglich keine Glattwalze verwenden, da bei Niederschlag die Verschlämmungsgefahr grösser ist. Die Fläche sollte speziell in den ersten Wochen nach der Saat auf das Vorkommen von Problemunkräutern wie Disteln und Blacken kontrolliert werden.
Diese sollten mechanisch bekämpft werden. Ein Säuberungsschnitt ist erlaubt, sollte jedoch vermieden werden, da er vielen Pflanzen und Tieren schadet. Je nach Folgekultur kann der Blühstreifen bis im Frühling stehen gelassen werden.
Neu ab 2023
Ab 2023 wird die funktionale Biodiversität mit dem Anlegen von Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche und in Dauerkulturen (Obst und Reben) gefördert. Nützlingsstreifen werden an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet. Gleichzeitig werden die bisherigen Blühstreifen für Bestäuber und Nützlinge aufgehoben. sum