-
Rundballen wenn möglich auch formschlüssig, nach vorne sichern.
Der sichere Transport von Rundballen lohnt sich. Unfälle durch verlorene Ladung ziehen schwere Konsequenzen nach sich.
Ende Juni transportierte ein Landwirt in Wädenswil ZH mit seinem Traktor sieben Rundballen auf einem Brückenwagen. Während der Fahrt löste sich eine Spanngurte, und vier Ballen fielen vom Anhänger. Eine davon überrollte einen 94-jährigen Fussgänger, welcher sich dabei schwer verletzte und mit der Rega ins Spital geflogen werden musste.
Pflichtverletzung
Nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft sind die Untersuchungen im geschilderten Fall noch nicht abgeschlossen und das Strafmass könne noch nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich könne man jedoch sagen, dass wenn eine Ladung ungenügend gesichert werde, der Fahrzeugführer eine Pflichtverletzung begehe. Sollten deswegen Personen verletzt oder gar getötet werden, kann dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen mit Freiheitsentzug nach sich ziehen.
Unterschätzte Kräfte
Beim Transport von schweren Ladungen wie Rundballen treten verschiedene Kräfte auf, die auf Ladung und Gefährt einwirken. Durch eine korrekte Ladungssicherung soll ihnen entgegengewirkt werden. Die Energie, welche schweres Transportgut bei einer Vollbremsung oder einer Kollision entwickelt, sollte nicht unterschätzt werden. So lädt sich beispielsweise ein Gegenstand bei einem Frontalaufprall mit nur gerade 14 km/h auf das Achtfache seines Eigengewichtes auf. Eine Strohballe von 250kg wirkt somit mit einer Kraft von 2000 kg nach vorne.
Für Ladungssicherungen kann zwischen zwei Methoden unterschieden werden. Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird das Ladegut möglichst starr auf dem Anhänger festgezurrt. Bei der formschlüssigen Ladungssicherung werden z.B. Ladewände, Rungen, Ösen am Ladegut, Keile oder Leerpaletten benutzt, um das Ladegut durch räumliche Begrenzung in seiner Bewegung einzuschränken.
Kein Frontlader
Bei schweren, unförmigen Gütern wie Rundballen empfiehlt sich oft eine Kombination von Kraft- und Formschluss. Im Idealfall werden Rundballen einerseits gegen die vordere Ladewand abgestützt und anderseits mit Spanngurten in Längs- und Querrichtung niedergezurrt. Für den Umschlag von Ballen kommen auf den Betrieben häufig Traktoren mit Hecktransportgeräten wie Ballenspitze oder Ballenzangen, Frontlader sowie Hoflader und Stapler zum Einsatz.
Solche Fahrzeuge dürfen nach Gesetz auf den Strassen keine Ladungen befördern. Beim Traktor mit Frontlader ist dies verboten, weil Ladung höchstens bis maximal 3 m vor das Lenkrad reichen dürfen. Zudem wird die Sicht nach vorn zu stark eingeschränkt.
Ausnahme Hecktransport
Einzelballentransporte sind mit sogenannten Hecktransportgeräten erlaubt. Jedoch müssen auch bei solchen einige Punkte beachtet werde, damit sie nach Gesetz als sicher gelten. So muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass Ballen nicht herunterfallen können. Dies kann z.B. mit Spanngurten oder Ballenzangen mit Sperrblockventilen an den Hydraulikzylindern erreicht werden.
Sollten die Rücklichter des Traktors durch die Balle verdeckt werden, ist zudem eine Ersatzbeleuchtung anzubringen. Wichtig ist, dass trotz des Gewichtes der Balle mindestens 20 Prozent des Betriebsgewichtes auf der Lenkachse verbleiben, sodass die Lenkbarkeit gewährleistet bleibt. Bei Leerfahrten muss die Ballenspitze zwingend hochgeklappt oder abgedeckt und markiert werden.
Zurrpunkte müssen der Norm 12640 entsprechen
Beim Kauf eines Anhängers sollte folgendes unbedingt beachtet werden. Alle landwirtschaftlichen Anhänger (30 und 40 km/h) mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die zum Transport fester Güter vorgesehen sind, müssen seit dem 1. Januar 2013 mit Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung ausgerüstet sein. Diese Zurrpunkte müssen dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in der EN-Norm 12640 beschrieben ist. Dafür zu sorgen haben die Hersteller.
Die Norm 12640 definiert einen Zurrpunkt als Befestigungsvorrichtung am Fahrzeug, an der ein Spanngurt oder eine Spannkette direkt befestigt werden kann. In den Mindestanforderungen schreibt die Norm die Beschaffenheit der Zurrpunkte, ihre Anzahl und Position auf der Ladefläche sowie ihre Leistungsfähigkeit.
Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Spannsets müssen entsprechend etikettiert sein, damit vor der Verwendung die zulässige Zugkraft überprüft werden kann. Bei der Verwendung der Gurten sollte zudem auf folgende Punkte geachtet werden:
- Die zulässige Belastung nicht überschreiten.
- Beim Zurren das Gurtband mindestens zwei Umdrehungen aufwickeln.
- Keine angerissenen und verölten Gurten benutzen.
- Gurten nicht verknoten oder einklemmen.
- Ohne Schutz nicht um scharfe Kanten spannen.
- Rätsche nicht über Kanten legen und mit Verlängerungen (Hebel) betätigen.
- Defekte Gurten, Rätschen oder Haken durch den Spezialisten ersetzen lassen
Seile nur für die Sicherung leichter Gegenstände verwendet. Kein verknotetes und ausgefasertes Seilmaterial verwenden.
Ketten eignen sich besonders zum Verzurren von Maschinen und Geräten. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Spanngurten.
Ladehölzer (Paletten) eignen sich gut als Abstützvorrichtung bei formschlüssiger Ladungssicherung zwischen Ladewänden und dem Ladegut.
Netze und Blachen sind beim Muldentransport hilfreiche Mittel, um das Losegut vor Wind und Wetter zu schützen sowie gegen Herunterfallen zu sichern. Diese sind sorgfältig an Mulde oder Brücke zu befestigen, sodass sie nicht ins Flattern geraten.
Antirutschmatten dienen in der Landwirtschaft in erster Linie zum Viehtransport, können aber auf rutschigem Brückenboden sinnvolle Dienste leisten.
Keile und Kanthölzer sind nur sinnvoll, wenn sie auf den Brückenboden genagelt werden, da ansonsten der Reibwert zu gering ist. rab