Die Europäische Kommission will an diesem Mittwoch ihren Vorschlag über die Höhe des Schadensausgleichs für die Gemüseerzeuger in den einzelnen Mitgliedstaaten unterbreiten.
Voraussetzung dafür ist allerdings, wie vorige Woche aus Kommissionskreisen verlautete, dass die Schadensmeldungen der Mitgliedsländer keine Ungereimtheiten aufweisen. Sollte die EU-Kommission zur Festlegung der ausgleichsberechtigten Schadenshöhe ergänzende Informationen aus den Mitgliedstaaten benötigen, würde sich das Verfahren entsprechend verzögern.
Eine Frist für die Entscheidung gibt es nicht. Bekanntlich mussten die Gemüseerzeuger ihre Anträge auf Teilentschädigung der Umsatzeinbußen, die sie im Zusammenhang mit den Enterohämorrhagischen Escherichia-coli-(EHEC)-Infektionen ausgesprochenen Verzehrswarnungen erlitten haben, bis zum 11. Juli bei den zuständigen nationalen Behörden einreichen.
Die Mitgliedstaaten hatten wiederum laut der betreffenden EU-Verordnung bis einschließlich Montag dieser Woche Zeit, die Anträge der Betriebe auf Entschädigung zu prüfen und an die Kommission weiterzuleiten. Insgesamt stehen bekanntlich 210 Mio Euro zur Verfügung, mit denen rund die Hälfte der Einnahmeausfälle für die Gemüseerzeuger in der EU ausgeglichen werden sollen. Übertreffen die Schadensforderungen die bereitgestellten Mittel, wird der Ausgleichsbetrag für die Mitgliedstaaten anteilig gekürzt.