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Bild: Ait Mokhtar
Der Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten soll auch in der Schweiz mit einem Gesetz geregelt werden. Bisher gab es dazu nur eine Verordnung. Der Nationalrat verabschiedete am Dienstag das Gesetz, ohne etwas an den bisherigen Regeln zu ändern.
Das Gesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) hiess die grosse Kammer mit überwältigenden 185 zu 0 Stimmen gut. Es setzt das Artenschutz-Übereinkommen CITES um, für das die Schweiz Depositarstaat ist. Der Handelskonvention sind 175 Staaten beigetreten; die Schweiz gehört seit 1975 dazu.
Handel mit 5’000 Arten geregelt
Geregelt ist im internationalen Vertrag der Handel mit rund 5000 Tierarten. CITES verbietet etwa die Einfuhr von neuem Elefanten-Elfenbein und regelt den Import von Kaviar, Schlangenleder oder Orchideen.
Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) betonte, dass mit dem Gesetz keine Änderungen einher gingen. Lediglich diejenigen Teile der bisherigen Artenschutzverordnung, die einen Eingriff in Grundrechte bedeuten, sollen neu auf Gesetzesstufe gehoben werden. Als solche Eingriffe gelten etwa Beschlagnahmungen von geschützten Arten am Zoll.
Auch Lebensmittelbranche betroffen
Konkret betroffen seien Firmen in der Uhren-, Mode- und Bekleidungsbranche, die mit bestimmten Lederarten handeln, sowie zum Teil die Lebensmittelbranche, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP). Der Aufwand für die Unternehmen werde sich im bisherigen Rahmen bewegen.
Das Gesetz war im Rat so gut wie unbestritten. Die SVP wollte es dem Bundesrat nicht erlauben, völkerrechtliche Verträge zur Kontrolle des Verkehrs mit gefährdeten Arten in eigener Regie abzuschliessen. Der Nationalrat hielt aber am Passus fest. Die Linke scheiterte ihrerseits mit einem Antrag, weitere Teile aus der Verordnung ins Gesetz zu verlagern.