Laut Landwirtschaftsminister Jakob Ellemann-Jensen sollen mit der Anordnung Unklarheiten beseitigt werden, die nach der Festlegung auf die „30-Tage-Regel“ aufgekommen waren. Nun stehe fest, dass Glyphosat beispielsweise auch nicht 31 Tage vor der Ernte auf dem Acker ausgebracht werden dürfe, betonte der Minister.
Er geht nicht davon aus, dass durch die neue Regelung zusätzliche Lasten auf die Ackerbauern zukommen. Ähnlich sehen das Praktiker, die laut Medienberichten auf die im letzten Jahr beschlossene Selbstverpflichtung der Landwirtschaft hinwiesen, auf den Glyphosateinsatz bei Braugerste und Mahlgetreide zu verzichten.
Diese Klarstellung sei insofern lediglich als legislative Bestätigung der Branchenvereinbarung zu verstehen, hiess es. Nach Ansicht von Ellemann-Jensen sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell stets gut begründet sein. Diese Voraussetzung bestehe jedoch nicht bei der Vorerntebehandlung in Beständen, die für die menschliche Ernährung bestimmt seien, so der Minister. Die Unkrautbekämpfung nach der Ernte bleibe aber erlaubt.