Wirkung von Glyphosat-Behandlungen gegen Altunkräuter in einer abgefrorenen Winterzwischenfrucht
lfl
Der umstrittene Herbizid Glyphosat darf in der EU ein Jahr länger genutzt werden als bislang vorgesehen. Die EU-Kommission werde entscheiden, die befristete Zulassung des Unkrautvernichters bis zum 15. Dezember 2023 zu verlängern, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.
Formell sei die Entscheidung zwar noch nicht getroffen worden, dies werde aber bis zum 15. Dezember geschehen. Dann läuft die bisherige Zulassung für Glyphosat in der EU aus.
Die Kommission war nach eigenen Angaben rechtlich dazu verpflichtet, die Zulassung zu verlängern, auch wenn viele EU-Staaten der Verlängerung nicht zugestimmt haben. Es werde zusätzliche Zeit benötigt, damit die zuständige EU-Behörde alle notwendigen Informationen prüfen und die Sicherheit des Mittels rechtssicher einschätzen könne. Dann soll eine langfristige Entscheidung bezüglich Glyphosat getroffen werden.
Der Wirkstoff Glyphosat wurde im Jahr 2001 mit qualifizierter mehrheitlicher Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten genehmigt. Diese Genehmigung wurde 2017 für fünf Jahre bis zum Dezember 2022 erneuert. Pflanzenschutzmittelhersteller wie Bayer und Syngenta hatten im Dezember 2019 eine Verlängerung beantragt.
Das Pflanzenschutzmittel steht unter anderem in der Kritik, Krebs zu verursachen, Hersteller Bayer weist das hingegen vehement zurück. Deutschland will ab Anfang 2024 Glyphosat nicht mehr zulassen.
Wie wirkt Glyphosat?
Glyphosat wird durch alle grünen Pflanzenteile (nicht verholztes lebendes Pflanzengewebe wie Blätter und Stängel) aufgenommen. Glyphosat verteilt sich in der ganzen Pflanze und führt zu einem vollständigen Verwelken und Absterben der Pflanzen.
Der Wirkstoff ist nicht selektiv, das heisst er wirkt nicht nur im Unkraut, sondern auch in jeder getroffenen Kulturpflanze. Glyphosat kann daher nicht während des Wachstums von Kulturpflanzen angewendet werden, da es auch diese schädigen oder abtöten würde.