Diese Frage beschäftigt seit Jahren das Europäische Patentamt in München. Eine Entscheidung dazu wurde am Dienstag verschoben – erst soll grundsätzlich geklärt werden, ob Erzeugnisse von Pflanzen-züchtungen überhaupt patentierbar sind.
Eine Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München setzte die Verhandlung über das «Schrumpeltomaten»-Patent wegen einiger ungeklärter Rechtsfragen aus, wie ein Behördensprecher am Abend mitteilte.
Mit Entscheid ist vorerst nicht zu rechnen
Nun soll die Grosse Beschwerdekammer des Amtes darüber befinden, ob Früchte und Samen spezieller biologischer Pflanzenzüchtungen überhaupt patentiert werden dürfen. Die Grosse Beschwerdekammer ist das höchste Rechtsprechungsorgan des EPA, ihre Entscheidungen sind für alle Kammern bindend.
Durch die Aussetzung des Verfahrens ist mit einer Entscheidung zum Patent auf die dunkelroten, runzeligen Tomaten vorerst nicht zu rechnen. Die Früchte der speziellen Züchtung enthalten besonders wenig Wasser und sind gut für die Ketchup- und Sossenproduktion geeignet.
Unilever versus Israel
Vor acht Jahren liess sich das israelische Landwirtschaftsministerium die «Schrumpeltomate» patentieren. Wenig später legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein, seitdem wird über das Patent EP 1211926 gestritten.
Auch an die Grosse Beschwerdekammer wurden Rechtsfragen zum Tomaten- und dem fast identischen Brokkoli-Patent schon einmal verwiesen. Im vergangenen Jahr sollte sie klären, ob herkömmliche Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren patentiert werden können.
Konventionelle Züchtungsverfahren nicht patentierbar?
Die Kammer entschied dagegen – Patente «auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren» seien nicht zulässig. Das bedeutet, dass Erzeugnisse der speziellen Pflanzen patentiert werden dürfen, die konventionellen Züchtungsverfahren aber nicht.
Diese Frage soll nun abschliessend und verbindlich geklärt werden. Vor der Verhandlung am Dienstag hatten Demonstranten vor dem EPA gegen «Patente auf Leben» protestiert.