Ab 2026 dürfen Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern nur gekauft werden, wenn sie eine gültige Fachbewilligung haben.
Grangeneuve
Der Bundesrat hat am 16. November 2022 Verordnungsänderungen in den Bereichen Pflanzenschutzmittel und Luftreinhaltung genehmigt. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Gebrauch dürfen ab 2026 nur noch Personen kaufen, die über eine Fachbewilligung verfügen.
2017 hatte der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Darin sind zwei Massnahmen in Bezug auf Fachbewilligung vorgesehen, die zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berechtigen: So soll die Pflicht zur Weiterbildung für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmittel eingeführt werden. Und die Kenntnisse über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung sollen verstärkt werden.
5 Jahre gültig
Nun hat die Landesregierung Verordnungsänderungen genehmigt. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verlangt neu, dass Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern nur gekauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Fachbewilligung haben. Um die Fachbewilligung zu erlangen, müssen Anwenderinnen und Anwender entsprechende Kurse besuchen und Prüfungen bestehen.
Die Fachbewilligung wird digital erteilt, ist in einem zentralen Register erfasst und 5 Jahre gültig. Sie kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. «So soll ein national einheitliches Niveau hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Kompetenzen gewährleistet werden», schreibt der Bundesrat. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Erwerb und Aktualisierung von Kompetenzen
Alle beruflichen Anwendungsbereiche von PSM sind von der Reform betroffen: Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und spezielle Bereiche (Unterhalt von Bahn- und Militäranlagen usw.).
Ab 2026 kann die Fachbewilligung nur erworben werden, wenn die Kenntnisse vorgängig in einer Prüfung nachgewiesen worden sind. Der Wissenserwerb während der Ausbildung als Landwirt/-in, Gärtner/-in und Förster/-in ist nach wie vor möglich. Inhaberinnen und Inhaber einer Berechtigung nach bisherigem Recht können die neue Fachbewilligung prüfungsfrei erlangen, wenn sie diese bis zum 30. Juni 2026 beantragen.
Die neuen Fachbewilligungen, die von Inhabern einer Berechtigung nach bisherigem Recht oder nach bestandener Prüfung erlangt wurden, sind fünf Jahre lang gültig und können anschliessend verlängert werden, wenn die Inhaberinnen und Inhaber eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden absolvieren. «So kann sichergestellt werden, dass die Kompetenzen aller Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber stets auf dem neusten Stand sind», heisst es im Bericht zur Verordnungsänderung. Ansonsten erlischt die Fachbewilligung automatisch, und die betreffende Person kann im beruflichen oder gewerblichen Rahmen keine PSM mehr erwerben oder verwenden.
«Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen im Auftrag des Bundesrates wurde das Ziel verfolgt, ein kostengünstiges System mit möglichst wenig administrativem Aufwand für alle Beteiligten zu entwickeln», heisst es im Bericht weiter. Zu diesem Zweck würden die bestehenden Systeme optimal genutzt: Angehende Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner sowie Försterinnen und Förster können die für die Erlangung einer Fachbewilligung erforderlichen Kompetenzen nach wie vor während ihrer Berufsausbildung erwerben.
Einschränkungen für Private
Parallel zur ChemRRV-Revision wird auch die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) angepasst. Um die Umwelt sowie die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern zu schützen, wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung stärker eingeschränkt.
Die revidierte PSMV verbietet neu die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Die revidierte PSMV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
7 Responses
Also blaken spritzen mit sobidos Gerät Braucht ab dann auch eine Bewilligung?
Und alle strebergärtenbesitzer und garten besitzer dürfen weiterhin spritzen wie sie wollen?
Heist das, das ich als Landwirt mit höheren Fachschule, sprich Meistdrprüfung wieder auf die Schulbank muss? Frage sind die Kurse Kostenlos oder werden die Geringverdiener, nach Buchhaltungen 2021, 21 Franken Stundenlohn, wer von der übrigen Bevölkerung ist mit EFZ bis zum Ing. Agronom bereit zu diesem Stundenloh zu arbeiten weiter abgezockt?
Ja meine lieben,was hat die Landwirtschaft alles versprochen vor den Abstimmungen?
Da müssen wir wohl od.übel durch!
Ich denke es wird sich noch gewaltig
Viel ändern und es hört auch nicht auf,
aber vielleicht können wir uns da und dort wieder einwenig verbessern und
so den Konsumenten mit dem gesunden Menschenverstand weiter auf unserer Seite haben?
Augen zu und durch ! Wer ein bisschen eine Ahnung hat, auf dem laufenden ist , wird diese Prüfung bestehen.
Viel mehr plagen mich die neuen Vorschriften ab nächstem Jahr ; viele Mittel werden verboten, neue sind wenige in Sicht. Madam Herren hat der Lebensmittelproduktion viel geschadet. Hat sie auch überlegt, dass nicht nur die Bauern von ihren Produkten leben ? Hunger ist der brutalste Lehrmeister !
Endlich geht es etwas vorwärts
Ich bin der Meinung es sollte alle Menschen die mit dem 10 cm Humus zu tun haben, einen Kurs über Bodenbeschaffung und Struktur besuchen.
Ohne Syngenta und Beyer im Rücken.
ENDLICH Endlich geht etwas
Ich bin der Meinung das jeder Mensch der sich mit der Natur auseinandersetzt und die Zeit erkannt hat das es nicht mehr so weiter geht wie seit ca 1950 als die Pflanzenschutzmittel und Pestizide großflächig zu EINSATZ kamen.
Wir haben einmal nur diese Erde und der Fruchtbare Boden ist mit Geld nicht wieder von diesen Pflanzenschutzmittel rückgängig zu machen.
Das gilt auch für die Hobygärtner .
Es muss dringend ein umdenken stattfinden.
Leute denk auch Enkel Kinder