Der bisherige Rückstandhöchstgehalt lag in der Regel für Obst und Gemüse bei 0,01 mg Quecksilber pro Kilogramm. Nun erfolgte eine Anhebung für Schalenfrüchte auf 0,02 mg/kg sowie für frische Kräuter auf 0,03 mg/kg. Der zulässige Grenzwert für Kulturpilze und wilde Pilze ist auf 0,05 mg/kg angehoben worden.
Eine Ausnahme dazu gilt für Steinpilze, hier darf der maximal erlaubte Rückstand von Quecksilber 0,9 mg pro Kilogramm betragen. Die Rückstandshöchstgehalte werden weiterhin im EU-Pflanzenschutzrecht geregelt, obwohl die betreffenden Belastungen mit diesem Schwermetall laut Angaben der EU-Kommission eindeutig auf Umweltkontaminationen zurückzuführen sind. Experten zufolge gehen diese vor allem auf Emissionen aus Kohlekraftwerken, aber auch auf Altlasten aus dem Bergbau bei der Edelmetallgewinnung zurück.