Die Vereinigten Staaten kamen damit nur noch auf einen Anteil von 27 % an den Sojabohnenimporten der EU. – agrarfoto
Die erheblichen Zerstörungen, die Wirbelsturm Ida Ende August 2021 an den US-Exportterminals im Golf von Mexiko verursacht hatte, sind nun auch in den offiziellen Handelsstatistiken abzulesen. Die Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) geht davon aus, dass die EU-Sojabohnenimporte aus den USA durch den zwischenzeitlichen Warenstau in den amerikanischen Seehäfen spürbar gesunken sind.
Zwischen dem 1. Juli und dem 12. Dezember 2021 haben die 27 EU-Staaten in der Summe rund 5,8 Mio t Sojabohnen in Drittländern zugekauft. Das waren etwa 1 Mio t weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Zugleich haben die EU-Importeure häufiger in Brasilien zugegriffen. So lieferte das südamerikanische Land in den ersten fünfeinhalb Monaten des Wirtschaftsjahres 2021/22 rund 3,4 Mio t Sojabohnen in die Gemeinschaft, ein Fünftel mehr als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Damit kamen im Berichtszeitraum 59 % der von der EU importierten Sojabohnen aus Brasilien.
Demgegenüber verschifften die USA zwischen Anfang Juli und Mitte Dezember 2021 nur knapp 1,6 Mio t der Ölsaat in Richtung EU. Das war ein Drittel weniger als im Vergleichszeitraum 2020.
Nur noch 27 Prozent
Die Vereinigten Staaten kamen damit nur noch auf einen Anteil von 27 % an den Sojabohnenimporten der EU. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Kommission Ende November 2021 einen Vorschlag vorgelegt hat, wie sie zukünftige Anforderungen an den Nachweis eines entwaldungsfreien Bezugs unter anderem von Soja und Palmöl festlegen will, um der öffentlichen Diskussion über Rohstoffherkünfte und Transparenz in der Warenkette Rechnung zu tragen.
Die UFOP betont, dass diese Anforderungen für die Biokraftstoffbranche nichts Neues seien. Vielmehr würden bereits seit 2010 entsprechende Anforderungen im Rahmen der gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitszertifizierung umgesetzt. Dabei sei der datierte Nachweis, dass die Fläche bereits vor Januar 2008 für den Anbau genutzt worden sei, ein besonders wichtiger Parameter.
Dokumentationspflicht soll verhältnismässig bleiben
Mit Blick auf die beginnende Diskussion zur Umsetzung in Deutschland fordert die Förderunion, dass der Umfang der Dokumentationspflichten für die betroffene Warenkette im Sinne der Umsetzbarkeit verhältnismässig bleiben und sich gleichzeitig an der Nachhaltigkeitszertifizierung im Biokraftstoffbereich orientieren müsse. Etwaige „Doppelnachweise“ müssten vermieden werden.