Das «Label Schweizer Holz» der Lignum macht auf einen Blick klar, woher ein Holzprodukt stammt. – Lucas Peters
Das «Label Schweizer Holz» stellt sicher, dass ein Produkt aus der Schweiz stammt. Nur wird das Label-Reglement per 1. Juli 2022 angepasst. Neu gilt nun auch für alle Industrieprodukte ein Mindestanteil von 80% Schweizer Holz.
«Die neu gefassten Vorschriften zum «Label Schweizer Holz» berücksichtigen die Bedürfnisse aller Abschnitte der Wertschöpfungskette Wald und Holz und schaffen eine tragfähige gemeinsame Grundlage für alle Marktteilnehmer», schreibt Holzwirtschaft Schweiz.
Während bisher Industrieprodukte wie Span- und Faserplatten oder Pellets mindestens 60% Schweizer Holz enthalten mussten, gilt künftig auch für diese Produkte wie für alle anderen Holzprodukte, die das «Label Schweizer Holz» tragen, dass sie zu mindestens 80% aus hiesigem Holz bestehen müssen. Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, welche nicht unterschritten werden darf. Für Pellets gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025.
Alle gelabelten Produkte müssen im Einklang mit der «Swissness»-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60% ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind.
Für die Auszeichnung von grossen Bauteilen (z.B. des gesamten Tragwerks) und ganzen Gebäuden mit dem «Label Schweizer Holz» gilt neu, dass mindestens 60% gelabeltes Holz nachgewiesen werden müssen. Für die Auszeichnung einzelner Bauteile (z.B. einer Fassade) gilt wie bisher die 80%-Regel.