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Die Biberpopulation hat in der Schweiz stark zugenommen. Damit verbunden auch die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen.
Der Ständerat hat eine Initiative des Kantons Thurgau abgeschrieben. Mit dieser war verlangt worden, dass die Kosten für Schäden von Bibern an Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen, Verbauungen oder anderen Infrastrukturen von Bund und Kantonen getragen werden.
Werner Luginbühl (BDP/BE) sagte im Rat als Sprecher der zuständigen Umweltkommission, dass das Anliegen im Rahmen der Teilrevision des Jagdgesetzes aufgenommen werde. Der Antrag sei damit erfüllt. Über die Abschreibung muss noch der Nationalrat befinden.
Mit der laufenden Zunahme der Biberpopulation suchen sich die Nager vermehrt neue Lebensräume, argumentierte der Kanton Thurgau. Damit verbunden entstünden vermehrt Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Bäumen und Pflanzen sowie Schäden an Infrastrukturen durch Graben von Höhlen. Wie bei anderen geschützten Wildtieren werden Schäden an Kulturen und Bäumen durch Bund und Kanton den Eigentümern entschädigt. „Beim Biber entstehen zusätzlich Schäden an Infrastrukturen, welche gemäss Gesetz nicht entschädigt werden“, hielt der Kanton Thurgau fest.
Es dürfe nicht sein, dass ein Landeigentümer Schäden bezahlen müssten, die ein geschütztes Wildtier verursache und die der Landwirt nicht verhindern konnte, weil dieses geschützt sei. Bund, Kanton und die Allgemeinheit stünden hinter dem Biber und wollen ihm Lebensräume anbieten. „Also besteht ein allgemeines Interesse am Gedeihen der Biberpopulation; somit ist es auch eine Pflicht der Allgemeinheit, alle Schäden, welche Biber verursachen, den Landeigentümern zu vergüten“, heisst es in der Standesinitiative.