Von den 40 Fällen seien elf Einsprachen oder Beschwerden zumindest teilweise gutgeheissen worden. In zehn Fällen seien Bauvorhaben aufgegeben beziehungsweise die Projekte zurückgezogen worden. In acht Fällen habe die SL ihre Eingaben wegen Vereinbarungen oder Projektverbesserungen zurückgezogen. Elf Einsprachen seien abgewiesen worden.
Bemerkenswert sei auch, dass die Gerichte im Berichtsjahr sämtliche neun Beschwerden der SL gutgeheissen hätten. In drei Verfahren habe das Bundesgericht entschieden, in einem Fall das Bundesverwaltungsgericht und in fünf Fällen habe die SL vor kantonalen Gerichten Recht bekommen.
Die Erfolgsbilanz betrage damit für das letzte Jahr 72 Prozent gegenüber 68 Prozent im Vorjahr. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre habe die Erfolgsbilanz 73 Prozent betragen. Das Verbandsbeschwerderecht sei nach wie vor eines der wirksamsten Instrumente zur Vollzugssicherung der Bundesgesetze im Schutzbereich, schreibt die SL weiter.