Die Tötung von Tieren nach jüdischem oder islamischem Ritus muss seit dieser Woche stets mit Betäubung erfolgen. Bei den beiden Glaubensgemeinschaften stiess das Verbot auf heftige Kritik. Sowohl islamische als auch jüdische Verbände erklärten im dänischen Fernsehen, der Erlass stelle nach ihrer Ansicht einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar.
Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen entgegnete, dass die Interessen des Tierschutzes in diesem Fall jedoch höher zu bewerten seien als religiöse Fragen. Die Verletzung religiöser Rechte habe man zudem in Form juristischer Gutachten ausgeschlossen. Zudem seien ähnliche Verbote in Norwegen und Schweden schon länger üblich. Jørgensen betonte, er wolle die religiöse Schlachtung in Dänemark nicht verbieten. Es müssten dabei jedoch Zugeständnisse an den Tierschutz gemacht werden, was in Zukunft die vorherige Betäubung der Tiere einschliesse.