Das Bundesamt für Landwirtschaft muss einer Journalistin ein Papier mit Vorschlägen für Begleit-massnahmen zum EU-Freihandels-abkommen im Agrar- und Lebensmittel-bereich aushändigen. Das Bundes-verwaltungs-gericht hat der Frau Recht gegeben.
2008 hatte das Eidgenössische Volkswirtschafts-departement die Arbeitsgruppe Begleit-massnahmen ins Leben gerufen. Die unter anderem aus Branchenvertretern gebildete Gruppe sollte Vorschläge über Begleit-massnahmen zum Freihandels-abkommen im Agrar- und Lebensmittel-bereich mit der EU ausarbeiten.
Bereinigte Liste öffentlich
Nach einer Sitzung im Oktober 2008 wurde eine erste Liste mit 250 Vorschlägen erstellt. Eine Journalistin ersuchte um Einsicht in das Dokument, was ihr das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aber verweigerte. Im Juli 2009 wurde dann eine bereinigte Liste mit 70 Vorschlägen veröffentlicht.
Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfahl später im Rahmen des Schlichtungsverfahrens, der Reporterin die vollständige Liste herauszugeben. Dabei seien allerdings die Namen der Arbeitsgruppenmitglieder unkenntlich zu machen.
Kein Vorteil für EU
Nachdem das BLW die Herausgabe weiter verwehrte, gelangte die Betroffene ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das BLW wird im Urteil verpflichtet, der Journalistin Zugang zur anonymisierten Liste zu gewähren. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Laut den Richtern in Bern fallen Dokumente ausserparlamentarischer ad hoc-Kommissionen wie der fraglichen Arbeitsgruppe grundsätzlich ebenfalls unter das Öffentlichkeitsgesetz. Der Einsicht würde im konkreten Fall auch kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse entgegen stehen.
Es sei nicht davon auszugehen, dass der Bundesrat mit einer Veröffentlichung des Dokuments seine Karten vorzeitig offen lege und der EU in den laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen einen entscheidenden Vorteil verschaffe. (Urteil A-1135/2011 vom 7.12.2011)