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Für Waren aus israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensergebieten ist die Herkunftsbezeichnung «Israel» nicht zugelassen.
Der Bundesrat prüft, ob die Deklarationsvorschriften für Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensergebieten angepasst werden sollen. Er ist der Auffassung, dass die Herkunftsbezeichnungen heute zu unpräzise sind.
Das schreibt der Bundesrat seiner Antwort auf eine Frage aus der Fragestunde des Nationalrates vom Montag. Der Genfer SP-Nationalrat Carlo Sommaruga hatte sich erkundigt, warum der Bundesrat den Import von Produkten aus den Siedlungen nicht verbiete oder eine Deklarationspflicht einführe, um den Konsumenten die Wahl zu ermöglichen.
Der Bundesrat sieht keine ausreichenden Grundlagen für ein Importverbot. Zur Deklarationspflicht hält er fest, dass eine solche in der Schweiz nur für bestimmte Produkte vorgesehen sei, namentlich für Fleisch, Fleischprodukte und Pelze. Die Deklaration dürfe die Konsumenten nicht täuschen. Weiter erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz die Grenzen Israels vor dem Sechstagekrieg anerkenne. Sie habe stets darauf hingewiesen, dass von Israel annektierte Gebiete ausserhalb dieser Grenzen von 1967 als besetzte Gebiete zu betrachten seien.
Deshalb seien für Waren aus israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensergebieten die Herkunftsbezeichnung «Israel» nicht zugelassen. Es müssten andere Bezeichnungen wie «Gaza-Streifen», «Westjordanland» oder «Ost-Jerusalem» verwendet werden. Der Bundesrat sei indes der Auffassung, dass die aktuelle Praxis nicht präzise genug sei. Er prüfe deshalb die Möglichkeit einer Anpassung.