Helvetia Nostra hat im Wallis bis anhin insgesamt 234 Gesuche um aufschiebende Wirkung beim Bau von sogenannten Zweitwohnungen eingereicht. In 83 Fällen legte die Stiftung zusätzlich Rekurs ein.
75 dieser Dossiers wurden bis jetzt von der Walliser Regierung behandelt. Sie sei jedoch auf die Beschwerden der Stiftung «wegen fehlender Beschwerdelegitimation» nicht eingetreten und bestätige damit «die Entscheide der Gemeindebehörden», schrieben die Walliser Behörden am Mittwoch in einem Communiqué.
Von den Gesuchen um aufschiebende Wirkung sind alle drei Regionen des Kantons betroffen: 33 Verfahren laufen im Oberwallis, 113 im Mittelwallis und 88 im Unterwallis.
Mit 41 Gesuchen ist die Gemeinde Bagnes – zu der auch Verbier gehört – am stärksten betroffen, gefolgt von d’Annivier mit 39 und Nendaz mit 23 Gesuchen.
Zum ersten Mal entschied die Walliser Exekutive am 29. Juni dieses Jahres über ein Gesuch von Helvetia Nostra. Gegen den Entscheid der Regierung reichte die Stiftung am 30. August Beschwerde beim Kantonsgericht ein.