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In einer Medienmitteilung begrüsst der SBV die ablehnende Haltung des Bundesrates. Er hält einen Gegenentwurf aber für unnötig.
Der Bundesrat lehnt die Massentierhaltungsinitiative ab. Er will stattdessen einen Gegenvorschlag. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über die Ablehnung erfreut. Ein Gegenvorschlag ist aus der Sicht des SBV aber unnötig.
Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich das Anliegen der Initiative, heisst es in einem Communiqué von Mittwoch. Dass aber private Biostandards in der Verfassung verankert werden sollen, geht ihm zu weit.
Der Bundesrat will aber zentrale Anliegen der Initiative in einen direkten Gegenentwurf aufnehmen. Konkret sollen die tierfreundliche Unterbringung, der regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung in der Verfassung verankert werden. Damit soll die landwirtschaftliche Tierhaltung weiter verbessert werden.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) zeigt sich in einem Communiqué über die Ablehnung erfreut. Ein Gegenvorschlag wird vom SBV als unnötig angesehen. «In der Schweiz gibt es keine Massentierhaltung. Das Tierschutzgesetz ist im Vergleich zum Ausland bereits sehr streng und die Tierwohlstandards hoch», schreibt der SBV. Zudem seien hierzulande, im Gegensatz zum Ausland, die Tierbestände bei Geflügel, Schweinen und Mastkälber limitiert.
«Eine Mehrheit der Nutztiere wird zudem gemäss den freiwilligen Programmen «regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)» und «besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS)» gehalten», heisst es weiter. Bei einer Verschärfung des Tierschutzrechts befürchtet der Verband einen Verlust an Wertschöpfung am Markt.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Bauern würde sich verschlechtern, weil sich höhere Anforderungen kaum auf Importe übertragen liessen. Die Folge wäre eine Verlagerung der Produktion ins Ausland, befürchtet der SBV. Konsumenten könnten bereits heute höhere Tierwohlanforderungen durch den Kauf von Labelprodukten unterstützen, schreibt der SBV.