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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht.
Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat wollen verhindern, dass der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führt. Der Bundesrat ist einverstanden damit.
Er hat am Donnerstag mitgeteilt, dass er zwei gleich lautende Motionen der Kommissionen zur Annahme empfiehlt. Eine Begründung zum Antrag fehlt. Hintergrund der Forderung beider Rechtskommissionen sind Medienberichte, wonach die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags von 25’000 Franken zu Rentenkürzungen führen kann.
Kürzungen drohen, wenn der Solidaritätsbeitrag plus ein allfälliges Vermögen die Summe von 37’500 Franken übersteigen. Die Motionen sollen verhindern, dass die Zahlungen letztlich nicht ihren Empfängerinnen und Empfängern zugutekämen, schreiben die Rechtskommissionen in der Begründung. Die Motionen kommen voraussichtlich in der Wintersession in die Räte.
Parallel dazu hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eine parlamentarische Initiative beschlossen mit dem Ziel, dass der Solidaritätsbeitrag bei der EL-Berechnung nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.
Die Schwesterkommission des Nationalrates hat zugestimmt. Damit kann die Ständeratskommission nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Die Motion beauftragt den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Die Vorhaben könnten jedoch zusammengeführt werden.
Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken beantragt.