«Der Klimawandel wird sich auf die Wassernutzung in der Landwirtschaft auswirken», sagt der Bundesrat. – Heinz Röthlisberger
Der Bundesrat will die Kantone verpflichten, bei Trockenheit zu berichten. Auch sollen die Kantone dem Bund künftig mitteilen, wie viele Ausnahmebewilligungen sie der Landwirtschaft erteilt haben, wenn Mindestrestwassermengen in Gewässern im Notfall unterschritten werden. Diese Neuerungen erfolgen mittels Anpassung der Gewässerschutzverordnung.
Die Schweiz sei ein wasserreiches Land und werde dies auch mit dem Klimawandel bleiben, teilt die Landesregierung mit.
Im Sommer würden aber Flüsse und Bäche weniger Wasser führen als heute. Der Bundesrat geht davon aus, dass es noch häufiger und länger trocken sein wird. Während diesen Phasen kann das Wasser regional für eine gewisse Zeit knapp werden.
Wassermengen erheben
Der Bund empfiehlt den Kantonen daher, die Wasserressourcen regional zu bewirtschaften. Die Kantone müssen feststellen, wieviel Wasser während einer Sommertrockenphase in einer Region in Flüssen, Seen und dem Grundwasser für die Nutzung noch zur Verfügung steht und wieviel Wasser Haushalte, Industrie und Landwirtschaft gleichzeitig brauchen.
«Zeigt dieser Vergleich, dass Wasser knapp werden könnte, kann gute Planung helfen, weniger Wasser zu verbrauchen oder die Wasserspeicherung und -verteilung zu verbessern», schreibt der Bundesrat. Die regionale Trinkwasserversorgungsplanung soll weitergeführt werden, damit sich Wasserversorger in Notlagen aushelfen können.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erhält den Auftrag, welche Daten zur Wassernutzung mit geringem Aufwand schweizweit erhoben werden können. Damit die Kantone einheitlich Daten über die Wassernutzung erheben können, erstellt das Bafu dazu Wissensgrundlagen und Konzepte. Ein Forschungsprojekt soll abschätzen, wie gross der Bedarf der Landwirtschaft an Wasser in Zukunft sein könnte. Das Bundesamt für Statistik prüft, ob es eine nationale Übersicht erstellen kann über die Wasserflüsse im Wirtschaftssystem und über die Wasservorräte.
Kantone müssen künftig bei Trockenheit berichten
Neu will der Bund die Kantone verpflichten, bei Trockenheit zu berichten. Die Trockenheitsberichte sollen Informationen zum Wassermangel und den daraus resultierenden Konflikten, ergriffenen Schutzmassnahmen für Ökosysteme und Überlegungen zu Anpassungen für künftige Trockenheitsereignisse beinhalten.
Auch sollen die Kantone dem Bund künftig mitteilen, wie viele Ausnahmebewilligungen sie der Landwirtschaft erteilt haben, wenn Mindestrestwassermengen in Gewässern im Notfall unterschritten werden. Diese Neuerungen erfolgen mittels Anpassung der Gewässerschutzverordnung.
Landwirtschaft betroffen
Die Ökosysteme der Gewässer müssten gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähiger werden, fordert der Bundesrat. So könnten sie den Wandel besser verkraften. «Die Gewässer müssen geschützt werden vor übermässigen Wasserentnahmen sowie vor Verunreinigungen durch Schadstoffe und Düngemittel», hält die Landesregierung fest.
Der Klimawandel werde sich insbesondere auch auf die Landwirtschaft auswirken, heisst es in der Mitteilung. Der Bewässerungsbedarf müsse deshalb durch eine klima- sowie standortangepasste landwirtschaftliche Produktion in Einklang mit den verfügbaren Wasserressourcen gebracht werden. Zu den möglichen Massnahmen gehören Anpassungen bei der Bewirtschaftung oder den Infrastrukturen. «Die Agrarpolitik fördert bereits heute eine sparsame Bewässerung mit Beiträgen», hält der Bundesrat fest.
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Der Bund soll sich bei Wasser nicht auch noch einmischen.
Kantone erteilen Bewilligungen zur Wasserentnahme!