Die EU-Abgeordneten wollen die Interventionsmöglichkeiten ausbauen – Andrzej Rembowski
Wurde bezüglich der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bisher hauptsächlich über die Grüne Architektur diskutiert, bringt das Europaparlament nun Einschnitte in der EU-Marktordnung ins Spiel.
Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission sollen die Interventionspreise für Agrarerzeugnisse, die in der EU-Marktordnung festgelegt sind, auch in der kommenden Reformperiode unverändert bleiben.
Angemessenes Einkommen für Bauern
Doch eine Mehrheit im Europaparlament sieht dies anders und fordert eine Anpassung der Interventionspreise. Bei der Neufestlegung sollen die Produktionskosten mit berücksichtigt werden, heisst es in einem Änderungsantrag, der im EU-Parlament die Mehrheit fand. Die Intervention soll zukünftig nicht nur Überschüsse am Markt beseitigen, sondern ausdrücklich auch zu einem angemessenen Einkommen der Landwirte beitragen. Einzelheiten über die Höhe der Produktionskosten, etwa in welchen Regionen oder in welchen EU-Mitgliedstaaten, werden nicht angesprochen.
Mehr Produkte
Der französische Berichterstatter Eric Andrieu von der Fraktion der Sozialdemokraten denkt vor allem an die Interventionspreise für Magermilchpulver und Butter. Nach seiner Ansicht decken vor allem die Produzentenpreise für Milch häufig nicht mehr die Produktionskosten. Zudem möchte das Europaparlament die Liste der interventionsfähigen Produkte in der EU um Schweinefleisch und Geflügel erweitern. Ausserdem sollen die EU-Mitgliedstaaten diejenigen Unternehmen der EU-Kommission melden, die sich an der Intervention von Agrarerzeugnissen beteiligen.
Verbesserte Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern
Weiteren Einfluss auf die Agrarmärkte möchten die Abgeordneten über Verträge zwischen Landwirten und ihren Abnehmern nehmen. EU-Mitgliedstaaten können Verträge schon nach der bisherigen EU-Marktordnung vorschreiben. Doch zukünftig sollen die Verträge nicht mehr nur Liefermengen und Abnahmegarantien beinhalten, sondern auch Preise, die auf Grundlage von Produktionskosten berechnet wurden. Auch Erzeugergemeinschaften sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen und im Krisenfall als Ausnahme vom EU-Wettbewerbsrecht nicht mehr nur Produktionsmengen festlegen dürfen. Zukünftig soll es Beihilfen aus dem EU-Agrarhaushalt für Landwirte geben, die im Krisenfall ihre Liefermengen vermindern. Zudem sollen Strafen für Bauern ermöglicht werden, die zum Beispiel mehr Milch als im Vorjahr abliefern.