In Belgien sind glyphosathaltige Herbizide für Privatpersonen verboten, und die Verwendung in der Landwirtschaft wurde eingeschränkt. – SFZ
Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Region Brüssel-Hauptstadt gegen die Wiederzulassung von Glyphosat, weil nach ihrer Ansicht gesundheitliche Risiken dabei zu wenig beachtet wurden, endgültig abgewiesen.
In Belgien sind glyphosathaltige Herbizide für Privatpersonen verboten, und die Verwendung in der Landwirtschaft wurde eingeschränkt. Die Wiederzulassung des Wirkstoffs in der EU für fünf Jahre hält die Region Brüssel-Hauptstadt für unzulässig und klagte deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof. In der ersten Instanz wurde die Klage zurückgewiesen mit dem Argument, die Region Brüssel-Hauptstadt habe kein Recht, gegen die Wiederzulassung vorzugehen.
Im Berufungsverfahren hatte der Generalanwalt des Gerichts im Sommer den gesetzlichen Spielraum etwas grosszügiger ausgelegt und eine Annahme der Klage empfohlen. Jetzt sind die Richter in Luxemburg dieser Empfehlung des Generalanwalts nicht gefolgt, was ungewöhnlich ist. Damit ist nun endgültig entschieden, dass über die Wiederzulassung von Glyphosat nicht auf den Vorstoss der Region Brüssel-Hauptstadt hin verhandelt wird.
Das Gericht betonte, die Region sei nicht «unmittelbar betroffen» und könne deshalb nicht klagen. Etwas anders wäre es, wenn zum Beispiel Belgien als EU-Mitgliedstaat gegen die Wiederzulassung von Glyphosat geklagt hätte. Mit der abgewiesenen Klage hat sich das Gericht nicht dazu geäussert, ob die verlängerte Zulassung des Wirkstoffs rechtlich anfechtbar ist