Europäische Union EU-Fahne
zvg
Im Rahmen des gemeinsamen Handelsabkommens hat die Europäische Kommission zehn geschützte Herkunftsangaben aus Kolumbien, Peru und Ecuador anerkannt.
Die Europäische Kommission hat zehn geschützte Herkunftsangaben aus Kolumbien, Peru und Ecuador anerkannt. Zu den Produkten gehören neben Fruchtspezialitäten auch verschiedene Kaffeesorten, unter anderem eine aus der Nachbarschaft der peruanischen Ruinenstadt Machu Picchu.
Nach Angaben der Kommission ist die EU für Kolumbien, Peru und Ecuador der drittwichtigste Handelspartner. Etwa die Hälfte der Lieferungen besteht aus Agrarprodukten, darunter vorwiegend Bananen und andere Früchte, Gemüse sowie Kakao- und Kaffeebohnen. Auch innerhalb der EU ist die Liste der geschützten Herkunftsangaben weiter gewachsen.
Neu hinzugekommen sind zuletzt die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) «Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina», hinter der sich nach Angaben der Kommission Rindfleisch von der Halbinsel Istrien verbirgt. Mit geschützten geografischen Angaben (g.g.A). können sich ab sofort «Samoborska češnjovka / Samoborska češnofka», eine geräucherte Kochwurst aus dem Norden Kroatiens, sowie das von den griechischen Inseln Limnos und Agios Efstratios stammende Ziegenfleisch «Katsikaki Limnou» schmücken.