Deutschland hat laut EU-Kommission zu wenig für Grünland getan und wird deshalb verklagt. – zvg
Die EU-Kommission hat beschlossen Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil die Bundesrepublik nicht genug unternommen habe, um blumenreiches Grünland in Natura-2000-Gebieten zu schützen.
Wie die EU-Kommission heute mitgeteilt hat, habe die Behörde in Brüssel beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es die Anforderungen der Habitat-Richtlinie nicht erfülle und blumenreiches Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend geschützt habe.
Die Richtlinie sei eines der wichtigsten europäischen Instrumente zum Schutz der Artenvielfalt und verpflichte die Mitgliedstaaten, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen und in einen günstigen Erhaltungszustand zu versetzen sowie die Verschlechterung von Lebensräumen und erhebliche Störungen von Arten in Natura-2000-Gebieten zu verhindern.
Biologische Vielfalt ist wichtig
Sowohl im Europäischen Green Deal als auch in der Europäischen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt werde betont, wie wichtig es für die EU sei, den Verlust der biologischen Vielfalt durch die Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme aufzuhalten, heisst es weiter. Zwei Lebensraumtypen, nämlich Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen, die eine wichtige Rolle für bestäubende Insekten, Bienen und Schmetterlinge spielten und im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt sind, befinden sich laut EU-Kommission in Deutschland in einem ungünstigen Erhaltungszustand.
Versäumnisse in Deutschland
Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken hätten sich diese Lebensraumtypen in den letzten Jahren in verschiedenen Schutzgebieten erheblich verkleinert oder seien ganz verschwunden. Deutschland versäume es nach wie vor, einen angemessenen rechtlichen Schutz dieser Lebensraumtypen in den Gebieten zu gewährleisten.
Die EU-Kommission ist daher der Ansicht, dass die Bemühungen der deutschen Behörden bisher unbefriedigend und unzureichend gewesen sein und erhebt Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen Deutschland.