Der Brüsseler Behörde zufolge wurden in diesem Haushaltsjahr insgesamt 879,8 Millionen Euro von den Direktzahlungen an die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einbehalten. – Symbolbild: Monika Gerlach
Landwirte erhalten 686 Millionen Euro aus der Krisenreserve. Den grössten Anteil erhält Frankreich.
Die Landwirte in der Europäischen Union können sich über eine kleine Finanzspritze aus dem EU-Agrarhaushalt freuen. Sie erhalten insgesamt 686 Millionen Euro an Mitteln aus der einbehaltenen
Krisenreserve und dem Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL).
Wie die Kommission vergangene Woche bekanntgab, ist laut der entsprechenden Durchführungsverordnung
eine Auszahlung über die Mitgliedstaaten ab sofort möglich. Spätestens muss diese vor dem 16. Oktober 2022
erfolgen.
Obergrenzen festgelegt
Der Brüsseler Behörde zufolge wurden in diesem Haushaltsjahr insgesamt 879,8 Millionen Euro von den Direktzahlungen an die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einbehalten, um zu meinen die dann nicht in Anspruch genommene Agrarkrisenreserve über 487,6 Millionen zu finanzieren.
Zum anderen wurde mit dem Einbehalt der darüber hinausgehenden Mittel sichergestellt, dass die EGFL-Obergrenze nicht überschritten wird. Letzteres war laut der Kommission erforderlich, weil die Obergrenzen für die Direktzahlungen festgelegt werden mussten, bevor eine Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021 bis 2027 hatte erzielt werden können.
Von den ungenutzten EU-Mitteln gehen an die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland 93,9 Millionen Euro. Bezogen auf die hiesige landwirtschaftliche Nutzfläche sind dies etwas mehr als 6 Euro pro Hektar. Den insgesamt grössten Betrag erhalten die französischen Bauern. Nach Paris werden 140,1 Millionen Euro überwiesen. Noch knapp vor Deutschland folgt Spanien mit rund 94 Millionen Euro. Die italienischen Landwirte bekommen insgesamt 59 Millionen Euro.
Niedriges Beihilfeniveau in Polen
Nach Polen gehen trotz seiner flächenmässigen Grösse lediglich gut 43 Millionen Euro. Dies liegt an dem dort niedrigeren Beihilfenniveau. Rumänien erhält 29,9 Millionen Euro. Das Konzept der Krisenreserve und des Erstattungsmechanismus wurde mit der im nächsten Jahr auslaufenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen.
Erstmals zur Anwendung kam es im Haushaltsjahr 2014. Einbehalten wird ein Teil der Direktzahlungen, wenn diese für den Betrieb 2’000 Euro übersteigen. Ausserdem ist das jüngste Mitgliedsland Kroatien von der Regelung noch ausgenommen.
4 Responses
Würde mich Intressieren wie viel davon wirklich bei den Landwirten ankommt. Wieviel in anderen Kanälen verschwinden.
Familie sucht Land. Betrieb
E-mail landwirtschaftsbetrieb@bluewin.ch
Immer Gejammer..Welcher Unternehmer steht dermassen unter Artenschutz.??
Jeder Unterbnehmer steht unter Artenschutz oder wer bezahlt denn ALV, Sozialhilfe, soziale Ergänzungsleistungen für Working Poor, Kurzarbeit ect? Wohl kaum Sie! Zudem BEKOMMEN Bauern gar nichts. Sie bekommen vom Staat Aufträge, für deren Erfüllung sie ein Entgelt bekommen, wie auch sonstige Unternehmer, welche für den Staat Aufträge erfüllen. Nur bekommen wir anstatt wie Sie keine 100.- pro Mannstunde, sondern 10.-