Als nächsten Schritt will die Abla sich für die Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) der Branche einsetzen.
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Die Sozialpartner in der Landwirtschaft haben sich in der Lohnrunde auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 65 Franken im Monat geeinigt. Damit verdienen landwirtschaftliche Angestellte ab 2023 mindestens 3’385 Franken im Monat. Entsprechend steigen auch die höheren Löhne.
Die Lohnverhandlungen brauchten zwei Anläufe, wie die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) am Dienstag mitteilte.
Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.
Nicht auf Buckel der Angestellten
Die Arbeitgeber machten demnach ein schlechtes Landwirtschaftsjahr, die Teuerung und nach wie vor zu tiefe Produktepreise für eine Verweigerung von Lohnerhöhungen geltend.
Die Arbeitnehmerseite führte ebenfalls die Teuerung ins Feld, allerdings als Argument für eine Lohnerhöhung. Zudem würden die Bauern jedes Jahr über schlechte Erträge klagen, selbst wenn diese gut seien. Den harten Preiskampf mit den grossen Detailhändlern räumte sie zwar ein, wollten aber nicht, dass er auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird.
Als nächsten Schritt will die Abla sich für die Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) der Branche einsetzen. Dabei bezeichnet sie den St. Galler NAV mit einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 55 auf 49,5 Stunden als beispielhaft. Im weiteren strebt der Verband einen Mindestlohn von 3’500 Franken im Monat an.
Mindestlohn von 3453 Franken gefordert
Die Forderungen der Abla wurden nicht erfüllt. Sie verlangte eine Lohnerhöhung ab dem 1. Januar 2023 für alle Stufen von mindestens 4%. Dies entspricht einem Mindestlohn von 3453 Franken.
Begründet wurde dies einerseits mit der Inflation. «Angesichts der Teuerung, die derzeit bei rund 3,3% liegt, sowie den steigenden Krankenkassenprämien, erachtet die ABLA eine Lohnerhöhung von 4 Prozent mehr als gerechtfertigt», liess die Abla Mitte Oktober verlauten.
Andererseits verwies die Arbeitsgemeinschaft auf den ausgetrockneten Arbeitsmarkt. Die Arbeit sei nur noch dank ausländischen Arbeitskräften zu bewältigen. «Die Situation spitzt sich von Jahr zu Jahr mehr zu. Um dieser Situation Einhalt zu gebieten, sind 4 Prozent mehr Lohn zwingend erforderlich», so die Abla weiter.
20 Franken mehr im 2022
2021 verlangte die ABLA verlangt eine Lohnerhöhung von 200 Franken für sämtliche Lohnklassen. «Wollen wir die gleiche Situation wie in England, wo die Ernte auf den Feldern verrottet, weil keine Arbeitskräfte vorhanden sind? Dies wird passieren. Es sind je länger je mehr nicht genügend Arbeitskräfte vorhanden», warnte die ABLA im Oktober 2021. 20 Franken mehr ab 2020 Die Arbeitsgemeinschaft konnte ihre Forderungen nicht durchsetzen. Ganz mit leeren Händen stand sich aber nicht da.
Schlussendlich einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohns per 1. Januar 2022 von 20 Franken auf 3320 Franken. Die Anpassung hatte auch eine Erhöhung für die Lohnstufen 5-8 zur Folge. «Im Endeffekt musste die ABLA eine Erhöhung des Mindestlohnes akzeptieren», teilte die ABLA im November 2021 enttäuscht mit. Die ABLA strebe nach wie vor einen Mindestlohn von 3’500 Fr. an, hiess es vor rund einem Jahr.