Be aufgeschnittenen Fleischerzeugnissen wie Schinken, Roastbeef oder kaltem Braten gab es zahlreiche Beanstandungen.
Moerschy
Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern 7000 Lebensmittelbetriebe kontrolliert und erhoben 10’000 Lebensmittel- und Trinkwasserproben entnommen. Zudem kontrollierte die Lebensmittelbehörde Betriebe, die Pflanzenschutzmittel verkaufen.
Im vergangenen Jahr führten die Mitarbeitenden des Kantonalen Laboratoriums mehr Kontrollen durch als 2021, als viele Restaurants wegen der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen waren.
Probleme bei Schinken und Roastbeef
Bei zwei Dritteln der kontrollierten Betriebe wurden meist geringfügige Mängel beanstandet. Bei 155 Betrieben (2 Prozent) beurteilte die Behörde die Mängel als erheblich oder gross. Das hatte meist einschneidende Massnahmen zur Folge. Die häufigsten Mängel betrafen die Selbstkontrolle, mangelhafte Hygiene, fehlende Kennzeichnungen und zu hohe Lagertemperaturen von vorgekochten Speisen, teilt das Kantonale Laboratorium mit.
In gewerblichen Produktionsbetrieben wurden 2700 Proben von leicht verderblichen Lebensmitteln wie vorgekochte Speisen, Patisserie, Schlagrahm oder belegten Brötchen erhoben. Davon bemängelten die Kontrolleure rund ein Drittel. Meist waren diese unhygienisch behandelt, zu wenig gekühlt oder zu lange gelagert worden. «Recht hoch war dieser Anteil bei den 182 Proben von aufgeschnittenen Fleischerzeugnissen wie Schinken, Roastbeef oder kaltem Braten: Gut jede zweite Probe (52 Prozent) bestand die mikrobiologische Untersuchung nicht», heisst es in der Mitteilung.
Dafür gebe es mehrere Gründe, sagt Kantonschemiker Otmar Deflorin: «Die Betriebe kaufen zu grosse Mengen ein, die sie nicht innert vernünftiger Zeit aufbrauchen können. Oder die Schneidemaschinen sind schlecht gepflegt oder schmutzig. Schwierig wird es auch, wenn das Fleisch gleich für mehrere Tage vorgeschnitten wird.»
Entsprechend ordnet das Kantonale Laboratorium an, dass nur noch am gleichen Tag geschnittene Ware verwendet werden darf oder dass kleinere Portionen eingekauft werden müssen.
Pflanzenschutzmittel: Neue Regeln zu wenig bekannt
2022 wurde ein Fokus auf den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Private gelegt. Der Bund teilt erlaubte Pflanzenschutzmittel in die Kategorien «nicht beruflich» und «beruflich» ein. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung bewilligt sind, nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.
Im Kanton Bern verkaufen Bau- und Hobby-Fachmärkte, Gärtnereien oder Blumengeschäfte Pflanzenschutzmittel. Das Kantonale Laboratorium untersuchte 775 Pflanzenschutzmittel, wobei 94 Prozent konform waren. 17 der beanstandeten Pflanzenschutzmittel waren nur für die berufliche Verwendung bewilligt und durften somit nicht an Privatpersonen abgegeben werden.
«Insgesamt wird die neue Regelung von Fachmärkten gut umgesetzt, bei Gärtnereien hingegen scheint sie noch wenig bekannt zu sein», schreibt die Behörde. Das Kantonale Laboratorium informierte die betroffenen Betriebe über ihre Pflichten und wird 2023 erneut stichprobenartige Kontrollen durchführen.