In der neuen Wildtierschutzverordnung sind die Bestimmungen zu den Zäunen festgehalten. Für die Umsetzung ist das Jagdinspektorat zuständig.
Heinz Röthlisberger
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt. Darin sind unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten.
Darin seien unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten, teilt der Berner Bauernverband mit. Die neuen Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft treten ab 1. März 2023 in Kraft.
Störung von Wildtieren durch Zäune und Netze*
Art. 9a Zäune und Netze
1Wer Zäune verwendet, muss diese ihrem Zweck entsprechend fachgerecht auswählen und aufstellen sowie regelmässig kontrollieren und unterhalten.
2Permanente feste Zäune dürfen den Wildwechsel (Austritt des Wildes) nicht übermässig erschweren.
3Mobile Weidenetze dürfen nur als temporäre Zäune verwendet werden.
4Sie sind bei Nichtgebrauch innert drei Wochen zu entfernen. Wird die Fläche während der Vegetationszeit erneut beweidet, entfällt diese Pflicht.
Art. 9b Behördliches Entfernen von Zäunen und Netzen
1Das Jagdinspektorat ordnet das Entfernen an
a von Zäunen, die für Wildtiere gefährlich sind,
b von mobilen Weidenetzen, die bei Nichtgebrauch nicht fristgerecht entfernt werden.
2Beschwerden gegen Verfügungen des Jagdinspektorats gemäss Absatz 1 kommt keine aufschiebende Wirkung zu, sofern in der Verfügung nichts anderes angeordnet wird.
Die Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone II nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone III und IV werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt.
Der Berner Bauernverband (BEBV) sprach sich gegen eine Verschärfung der Entschädigung von gerissenen Tieren aus. «Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst», so der Verband. Der BEBV setzte sich ebenfalls für eine Verlängerung der Übergangsfrist ein. Die Anpassung der Entschädigung tritt nun per 1. Dezember 2023 ein und nicht wie ursprünglich angedacht ab dem 1. August 2023 in Kraft.
Es sei nun wichtig, die etwas längere Übergangsfrist zu nutzen und die Landwirtinnen und Landwirte via Beratung über ihre Schutzmöglichkeiten zu informieren.
13 Responses
Die, die den Wolf wollen, sollen ihn auch bezahlen und das in ALLEN Ebenen
Die der Mensch wollen sollen bei Schäden an der Natur bezahlen und das in allen Ebenen! Der Wolf besiedelte die Schweiz schon seit Menschengedenken.
Bravo, gemäss Verursacher Prinzip.
Das einzige Problem: Das Geld kommt zuletzt doch vom Steuerzahler und da sind nicht alle Wolfsfreunde….
Aus dem eigenen Sack sollen diese Phantasten für die Schäden gerade stehen, nur dann kommen sie zum Verstand.
Anscheinend sind Metallzäune, welche sowohl unten wie oben ca. 1cm lange, überstehende zackenartige Endstücke aufweisen, die jedes Wildtier verletzen, im Wald in Uitikon Waldegg erlaubt. Ein Jagdauseher, dem ich den Zaun vor Jahren gezeigt habe, meinte, da es sich um Privatbesitz handle, könne nicht intervenieret werden. Könnte den ca. 80m langen Zaun auch fotografieren.
Das ändert sich ja jetzt mit dem neuen Gesetz. Hoffen wir, dass dies auch etwas bringt.
Man sollte den wolf in den städten auswildern lassen. Das sind die befürworter die den wolf wollen. Vielleicht gäbe es dann ein umdenken wenn er über die schulhöfe und die kindergärten streicht. Ich würde mich wundern wie schnell eine lösung gefunden würde. Ich bin überzeigt da wäre die falsche tierliebe schnell vegessen.
Genau mein Gedanke.
Aus der Ferne eine grosse Fresse zu haben ist einfach, diese Feiglinge ….
Betroffen zu sein ist ein anderes Paar Schuhe!
Man hat es typisch in der EU gesehen, die Politikerin von der Leyen hat Ponys. Als ein Wolf ein Pony zerrissen hat, wurde sofort !!!! Die Abschuss-Schwelle gesenkt…..
Was soll man von solchen Heuchlern noch halten???
Der Wolf hat das Recht zu leben wie jedes andere Lebewesen. Es ist nicht die Schuld der Tiere (allgemein) denn wer nimmt ihnen den Lebensraum? Es gibt nicht zu viele Wölfe sondern zu viele Menschen!!!!!
Was haben wir doch zum Teil für unfähige Politiker. Die können keinen klaren Gedanken fassen:
Sie befürworten die Massen Zuwanderung, unsere Bevölkerung steigt ins Unerträgliche, die Natur hat keinen Platz mehr, und dann wird auf der anderen Seite grosse Töne gespuckt betreff Naturschutz, Wolfs Schutz etc.
Hirnlose Heuchler, gefüttert vom Steuerzahler, der keine Wahl hat diesen Wahnsinn zu finanzieren……..
Wählt doch wieder Homo Sapiens (der Verständige) ins Parlament, und keine Homo Erectus.
Warum setzt der BEBV sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist ein? Die Landwirte haben schon lange Zeit die neue Regelung umzusetzen…
Lieber Toggenburger
Weisst du was ein Bauer alles tun muss um seinen Betrieb zu führen und zudem muss er auf seinem Grund den zurückgelassen Dreck der Freizeitmenschen beseitigen?
Wir brauchen die Wölfe nicht. Haben etwa die Blüschtierfreunde über Generationen die Alpen gepflegt, bei jedem garstigen Wetter? Diese Art von Fitness würde einige an den Rand der geistigen und körperlichen Fähigkeiten bringen. Nur schon die Blacken ausstechen oder ‚Härdöpfel‘ für ein Jahr selbstanbauen würden die Bären- und Wölflistreichler an den Rand der Lebensfähigkeit bringen. Das Umgehen mit den Nutztieren wäre für Sie unmöglich, vorallem wenn Mal ein Wolf in der Nähe war.
Der Wolf ist eines der sinnlossestenTier das wieder von Tier und Umweltprofeten ausgesetzt wurde. Dies Profeten sollten sämtliche kosten die der Wolf verursacht auch bezahlen müssen aus dem Eigenen Sack . Dann würde vielleicht das bewustsein dieses unsins gestärkt.
Mit freundlichen Grüssen
Die Bürgerfront