Zum aktuellen Gerichtsverfahren will sich die Regierung erst äussern, wenn das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Arbon vorliegt.
succo
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht akzeptieren: Sie kündigte am Dienstag Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon an. Dieses hatte den beschuldigten Landwirt vor einer Woche in vielen wichtigen Punkten freigesprochen.
Es sprach den 54-jährigen Schweizer noch der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Ausserdem auferlegte es ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Sie warf ihm vor, jahrelang Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Er soll Tierschutzvorschriften missachtet, Anordnungen ignoriert und die Behörden genarrt haben. Im August 2017 wurden auf seinem Hof rund 250 Pferde und andere Tiere beschlagnahmt.
Der Verteidiger wies die Vorwürfe zurück und forderte für den Landwirt einen Freispruch. Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil vom 21. März mehrheitlich den Argumenten der Verteidigung. In der mündlichen Urteilsbegründung ging es hart ins Gericht mir dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft.
Die von der Anklage vorgebrachten Beweise seien zum Teil nicht verwertbar. Verschiedene Rechte des Landwirts seien verletzt worden. Das Bezirksgericht sprach dem Beschuldigten eine Genugtuung von 6000 Franken wegen der Vorverurteilung in den Medien zu.
Staatsanwaltschaft verteidigt sich
Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrem Communiqué, sie könne wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend Stellung zur Kritik des Gerichts nehmen. Der Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, sei aber unzutreffend.
Auch die Thurgauer Regierung äusserte sich am Dienstag zum «Fall Hefenhofen». Die politische Aufarbeitung habe mit dem Einsatz einer unabhängigen Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster im Jahr 2017 bereits stattgefunden, schreibt die Regierung.
Die Kommission stellte in ihrem Bericht Fehler und Fehleinschätzungen fest. Als Konsequenz setzte die Regierung eine Reihe von Massnahmen um. So sei das Veterinäramt neu organisiert und personell verstärkt worden, schreibt die Regierung. Auch gelte gegen den beschuldigten Landwirt ein rechtskräftiges Tierhalteverbot.
Regierung stützt Schönholzer
Von Rücktrittsforderungen an die Adresse von Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) distanziert sich die Regierung. Schönholzer habe «den langjährigen und verschiedene Departemente betreffenden Fall aufgearbeitet und zusammen mit dem Veterinäramt dafür gesorgt, dass U.K. auf bestimmte Zeit keine Tiere mehr halten darf.»
Zum aktuellen Gerichtsverfahren will sich die Regierung erst äussern, wenn das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Arbon vorliegt.
Hängig ist auch ein separates Strafverfahren gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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One Response
Die Behörden wollen nur nicht zugeben, dass sie auch Fehler machen inkl. Staatsanwalt. Das ganze wurde nur durch Medien u. ein paar Tierschützer aufgepauscht. Das zahlt schlussendlich alles der Steuerzahler