Im letzten Jahr konnte der Verein St. Galler Wanderwege einige Kilometer Stacheldrahtzaun zurückbauen.
Bilder: St. Galler Wanderwege
Stacheldraht stellt für Tiere eine grosse Unfallgefahr dar. Und für Wandernde ist das Übersteigen teilweise abenteuerlich. Der Verein St. Galler Wanderwege hilft beim Rückbau der Zäune.
Für Wildtiere sind Weidezäune eine tödliche Gefahr – vor allem, wenn es sich um Stacheldraht oder Netzzäune handelt. Seit dem 1. Oktober 2021 ist die gesetzliche Regelung in Kraft, mit welcher der Stacheldraht im Kanton St. Gallen weitgehend verboten ist.
Will heissen: Es dürfen keine Neuanlagen mit Stacheldraht mehr gebaut werden. Auch ist ausserhalb des Sömmerungsgebietes Stacheldraht verboten, er muss bis zum 30. September 2025 zurückgebaut werden. Lediglich im Sömmerungsgebiet ist Stacheldraht zugelassen. Er muss jedoch ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden.
Der Verein St. Galler Wanderwege möchte den Rückbau und Ersatz von Stacheldraht entlang von Wanderwegen und bei Weidedurchgängen im ganzen Kanton St. Gallen vorantreiben. Er bietet die Mithilfe beim Entfernen von Stacheldraht an.
Auch erfolgt als Pauschale eine Entschädigung von zwei Franken pro Laufmeter des Zauns. Die Aktion läuft seit 2022 und ist befristet bis Ende 2023. Für das Projekt stellen die St. Galler Wanderwege rund 40 000 Franken zur Verfügung.
Dankeschön an Bauern
«Der Stacheldraht ist für die Wandernden mühsam, vor allem die teilweise abenteuerlichen Überstiege wo man oft Gefahr läuft, mit der Wanderhose hängen zu bleiben. Aber auch, weil wir so einen Beitrag zum Schutz der Wildtiere leisten können. Und nicht zuletzt als eine Art Dankeschön an die Bauern, weil die Wanderwege ja sehr oft über deren Land verlaufen», begründet Viktor Styger, Geschäftsführer und Technischer Leiter der St. Galler Wanderwege das Angebot.
Die Bedingungen
Es werden Projekte unterstützt, bei denen der Stacheldraht maximal 15 Meter entfernt entlang dem Wanderweg verläuft. Je näher der Stacheldraht ist, desto höher die Priorität. Ebenso sind Beiträge für neue Weidedurchgänge möglich sowie der Rückbau von Stacheldraht bis 25 Meter auf beiden Seiten davon, sofern das Budget ausreicht bis 100 Meter auf beiden Seiten des Durchgangs. Mitarbeiter der St. Galler Wanderwege können bei den Arbeiten mithelfen. Diese Leistung ist für den Antragsteller kostenlos und schmälert die erwähnten Beiträge nicht. pd
Gemäss Styger konnte der Verein bis anhin 10 Anfragen oder rund 3 Kilometer Zaunrückbau unterstützen. Er betont: «Unterstütz wird nur, wenn der Zaun dem Wanderweg entlang läuft. Zurückgebaut wird jedoch der Zaun um die ganze Weidefläche. Der Effekt ist somit deutlich grösser als diese 3 Kilometer. Ausserdem konnten mehr als 50 Stacheldraht-Überstiege durch Kippstangen-Törli ersetzt werden.» Aktuell seien vier Anfragen für dieses Jahr eingegangen. Styger rechnet jedoch mir mehr. Die Rückbau-Einsätze sind noch nicht terminiert.
Die Kippstangen werden für Weidedurchgänge am Wanderweg kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn durch andere selbstschliessende Tore ein Durchgang wesentlich verbessert werden kann, so wird dies mit bis zu 100 Franken pro Stück unterstützt.

Gesuche einreichen
Anträge können ab sofort eingereicht werden, die Eingabefrist ist der 1. Oktober. Das entsprechende Formular kann auf der Geschäftsstelle angefordert werden oder auf folgenden Webseiten bezogen werden:
Der Antrag muss vor dem Rückbau erfolgen, er kann in Papierform oder per Mail eingereicht werden. Beizulegen sind Fotos vom aktuellen, ursprünglichen Zustand. Die Realisierung muss bis 31. Dezember erfolgen. pd
One Response
Der Kanton Sankt Gallen braucht wohl Entwicklungshilfe. In den anderen Kantonen hat es Tore oder Gatter!