In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.
zvg
Die Vogelgrippe hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Wildvögel dahingerafft. Nun ist zum dritten Mal Hausgeflügel betroffen. In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.
Die Vogelgrippe breitet sich in Europa und in der Schweiz unvermindert aus. In diesem Winter haben sich hierzulande mehrere hundert Wildvögel mit dem Virus angesteckt.
Nun ist ein privater Tierhalter betroffen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mitteilt.
Überwachungszone
Betroffen ist ein Betrieb mit rund vierzig Legehennen in Fehraltorf ZH. Die Hühner hatten keinen Kontakt zu Wildvögeln. «Der Stall war aber für Personen zum Kauf von Eiern frei zugänglich. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Personen das Virus mit den Schuhen, Kleidern oder durch ungewaschene Hände in die Geflügelhaltung eingeschleppt haben», schreibt das BLV.
Damit sich die Seuche nicht weiter ausbreiten soll, haben die Zürcher Behörden zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gehen über die bereits geltenden Schutzmassnahmen hinaus. So wurde der betroffene Betrieb vom Veterinäramt Zürich gesperrt. Die verbleibenden Legehennen wurden getötet. Der Stall wird gereinigt und desinfiziert. Ausserdem wurde um den Seuchenbetrieb eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet.
Hier gelten strengere Regeln. Eier und Geflügel dürfen die Zone nicht verlassen. Für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel gilt die Stallpflicht. Das Veterinäramt führt risikobasiert Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Zusätzlich wurde eine Zwischenzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet. «In dieser gelten spezielle Massnahmen nur für Grossbetriebe. Die verschärften Bestimmungen bestehen für mindestens dreissig Tage», schreibt das BLV.
Diese Massnahmen gelten
Aufgrund der angespannte Lage hat das BLV Anfang März seine schweizweit geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis mindestens Ende April 2023 verlängert. Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide könne den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden.
Somit heisst es weiter: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf. Beiträge für die Tierwohlprogramme BTS «Besonders tierfreundliche Haltung» und Raus «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt.
- Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
- Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
- Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
- Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.
- Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.
Nur selten auf Mensch übertragbar
Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur in seltenen Fällen und nach engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken.
Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden. Aus den üblichen Hygiene- und Vorsichtsgründen wird jede Person, die einen toten Wildvogel findet, aufgefordert, diesen nicht zu berühren und die Behörden zu informieren.
One Response
Das ganze Massnahmentheater ist doch krank.
Mit diesem Fall hat sich erneut gezeigt dass sich Viren nicht kontrollieren lassen.
Leidtragende sind einzig die Tiere und ihre
Betreuer Die sie nicht mehr artgerecht halten dürfen obwohl die Durchseuchung unvermeidbar ist.