Fabrizio Raselli (l.) und Reto Raselli in einer ihrer Kräuterkulturen in Le Prese GR.
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Der Kräuterpionier Reto Raselli hätte sich eigentlich zur Ruhe setzen können. Doch nun gelangt er ans Bundesgericht, weil das kantonale Amt für Raumentwicklung den Bau einer rationelleren Trocknungsanlage verhindert
Statt nach seiner Pensionierung den wohlverdienten Ruhestand zu geniessen, bangt Reto Raselli aus Le Prese GR nun um sein Lebenswerk.
Trocknung von Hand
Vor mehr als 40 Jahren begann Raselli im Puschlav Kräuter anzubauen, investierte in Produktionsanlagen, um seinen Tee zu verarbeiten, und entwickelte sich so zu einem der bedeutendsten Teeproduzenten der Schweiz. Nun zieht Raselli vors Bundesgericht. Denn er wollte noch vor seiner Pensionierung eine neue Trocknungsanlage bauen für die Kräuter, die er auf rund 14 Hektaren anbaut. Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung fungierte bereits sein Neffe Fabrizio Raselli, an den er seinen Landwirtschaftsbetrieb inzwischen übergeben hat, als Gesuchsteller.
Raselli verfügt zwar bereits über eine Trocknungsanlage, diese verlangt aber sehr viel Handarbeit. «Die Kräuter müssen von Hand eingeladen, ausgeladen und abgesackt werden», erklärt Raselli und ergänzt: «So können wir weder effizienter noch schneller arbeiten, noch unsere Qualität steigern.» Vor fünf Jahren ersuchte er daher, direkt neben seinem Verarbeitungs-, Abpackungs- und Vermarktungszentrum in Le Prese eine neue Trocknerei zu bauen, was vom Landwirtschaftsamt auch bewilligt wurde.
Raumplanung sagt Nein
Diese Zustimmung vom Kanton Graubünden war nötig, weil die neue Trocknerei auf einer Parzelle gebaut werden sollte, die unmittelbar neben der Wohnzone als «übriges Gemeindegebiet» ausgewiesen ist und landwirtschaftlich genutzt wird. «Eine Trocknerei für Kräuter ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit, genauso wie das Trocknen von Heu und Tabak», war Raselli überzeugt. Auch Weinkellereien dürfen auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden, ebenso Rüstbetriebe für Gemüseproduzenten.
Für Raselli ist daher unverständlich, warum das Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Graubünden ihm nun einen dicken Strich durch die Rechnung gezogen hat. Raselli kritisiert: «Das ARE ist der Meinung, dass das Trocknen von Kräutern keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist.» Im Puschlav gibt es aber nur wenig Industriezonen – neue Industriezonen auszuscheiden wäre dagegen nur sehr schwer bis gar nicht möglich.
Weitreichende Folgen
Raselli hätte nun, nachdem das Bündner Kantonsgericht dem Amt für Raumentwicklung recht gegeben hat, nun nicht mal mehr die Möglichkeit, die neue Trocknungsanlage direkt neben seinem Stall zu bauen, wo er Mutterkühe, Mastschweine und Ziegen untergebracht hat. Raselli: «Dieser Entscheid hätte weitreichende Folgen für andere Kräuterproduzenten in der Schweiz oder solche, die neu damit beginnen wollen, weil auch sie keine Trocknungsanlagen mehr in Landwirtschaftszonen, sondern nur noch in Industriezonen bauen dürften.»
Mit ein Grund, weshalb sich Raselli nun für den Gang ans Bundesgericht entschieden hat, auch als ehemaliger Präsident der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Bergkräuter. Letzten Sommer erst ist er nach 34 Jahren von diesem Amt zurückgetreten.

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Behörden sprechen von Alternativen
Amtsleiter Richard Atzmüller kann die betrieblichen Überlegungen Rasellis nachvollziehen, zumal mit einer Trocknungsanlage unmittelbar neben dem Verarbeitungszentrum auch Transporte reduziert werden könnten. Raumplanerisch sei das Projekt aber grenzwertig, weshalb auch Einsprachen eingingen. «Problematisch ist der Umstand, dass das Baugesuch für die Zone ‹übriges Gemeindegebiet› eingereicht wurde, obschon es Alternativen auf Rasellis Hof oder sogar in der Industriezone geben würde», erklärt Atzmüller.
Für ihn stelle sich daher nicht die Frage, ob gebaut werden darf, sondern wo. «Nach bestehender Rechtslage muss Bauen ausserhalb der Bauzone entweder zonenkonform sein oder standortgebunden, was allein durch die betrieblichen Bedürfnisse nicht gegeben ist», sagt Atzmüller.
2 Responses
Grüne am Ruder, alles verbieten, diktatorische Machenschaften bis ans Ende vom Leben.
Quatsch. Das Urteil ist richtig, gehört nich in die LW-Zone, die immer mehr zugebaut wird.