Glarus liegt in der geografischen Mitte des gleichnamigen Kantons an der Linth und am Fusse des rund 2300 m hohen Vorderglärnisch. – Pixabay
Der Bundesrat hat am Freitag den Einzonungsstopp für den Kanton Glarus aufgehoben und die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans genehmigt. Beschlüsse zu den Themen Verkehr und Tourismus werden separat geprüft, da sie der Glarner Kantonsrat erst später verabschiedete.
Eine erste, Ende 2019 eingereichte Version habe nicht den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) entsprochen, teilte die Landesregierung mit. Inzwischen hätten der Regierungsrat und teilweise der Bundesrat in eigener Kompetenz jedoch die nötigen Anpassungen vorgenommen.
Im Siedlungsbereich sowie bei erneuerbaren Energien muss Glarus den Angaben zufolge noch Anpassungen vornehmen. Im genehmigten Richtplan lege der Kanton sein Siedlungsgebiet auf 1575 Hektaren fest, allerdings wolle er dieses noch um 30 Hektaren reduzieren.
Das revidierte Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 2014 verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen.
Die angepassten Richtpläne mussten eigentlich bis Ende April 2019 genehmigt sein. Mehrere Kantone verpassten jedoch die gesetzte Frist und durften vorübergehend kein Bauland mehr einzonen. Mit dem bundesrätlichen Entscheid vom Freitag gilt nun nur noch für das Tessin ein Einzonungsstopp.