Gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes hat der Kanton Luzern Fruchtfolgeflächen im Umfang von 27’500 ha zu erhalten . – Samuel Krähenbühl
In den kommenden 10 Jahren werden die Fruchtfolgeflächen des Kantons Luzern vollständig kartiert. Mit der Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» ist der Kanton dazu verpflichtet. Der Regierungsrat hat Mittel in der Höhe von 12 Millionen bewilligt.
Im vergangenen November haben die Stimmberechtigten dem Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» knapp zugestimmt.
Bis 2031
Mit diesem Entscheid sprachen sich das Volk für einen besseren Schutz der Landschaft aus. Allerdings wird der Schutz des Bodens weniger stark gewichtet, als von den Initianten gewünscht, der raumplanerische Spielraum bleibt damit grösser.
Mit der Zustimmung zum Gegenvorschlag ist der Kanton verpflichtet, innert zehn Jahren nach Inkrafttreten (1. Januar 2021) die Fruchtfolgeflächen vollständig zu kartieren. Der Regierungsrat hat nun die für die grossflächige Bodenkartierung 12 Millionen Franken bewilligt. Er kann die Mittel als gebundene Ausgaben bewilligen, da der Gesetzgeber mit Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» den Auftrag zur vollständigen Bodenkartierung innert zehn Jahren erteilt und auch den damit verbundenen Kosten für die Bodenkartierung zugestimmt hat.
Es verbleiben noch 41’500 ha
Gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes hat der Kanton Luzern Fruchtfolgeflächen im Umfang von 27’500 ha zu erhalten. Insgesamt verfügt der Kanton über rund 58’000 ha Boden, die gemäss den Kriterien des Sachplans potenziell die Qualität von Fruchtfolgeflächen aufweisen könnten. «Um die effektiven Fruchtfolgeflächen zu bestimmen, müssen diese Flächen bodenkundlich kartiert werden», schreibt die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung.
Der Kanton muss aber nicht bei null anfangen. Er kartiert seit 2009 die Böden in den Entwicklungsgebieten. In den kommenden zehn Jahren müssen deshalb noch 41’500 ha kartiert werden.
Umsetzung innert zehn Jahren
Seit 2009 kartiert der Kanton Luzern die Böden in den Entwicklungsgebieten gemäss kantonalem Richtplan mit der im Sachplan Fruchtfolgeflächen verlangten Kartiermethode. Es verbleiben noch knapp 41’500 ha Boden, die es innert der vorgegebenen Frist von zehn Jahren zu kartieren gilt. Die dafür erforderlichen Mittel in der Höhe von 12 Millionen Franken kann der Regierungsrat als gebundene Ausgaben bewilligen, da bereits der Gesetzgeber mit Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» den Auftrag zur vollständigen Bodenkartierung innert zehn Jahren erteilt und auch den damit verbundenen Kosten für die Bodenkartierung zugestimmt hat.
Initiativen und Gegenvorschlag
Kernstück des Anliegens war eine Verfassungsinitiative. Mit dieser wollten die Initianten, zu denen auch Natur- und Landschaftsschutz-Organisationen zählen, erreichen, dass der Boden haushälterischer genutzt und die Zersiedelung eingedämmt wird. Weil in der Kantonsverfassung Aufgaben zum Bodenschutz fehlten, sei eine Ergänzung nötig, liessen sie verlauten.
Die zweite Initiative wollte auf Gesetzesstufe diese Forderungen umsetzen. So müssten etwa zur Einzonung und Überbauung landwirtschaftlicher Nutzflächen diverse Bedingungen erfüllt sein. Fruchtfolgeflächen, also für die Landwirtschaft besonders geeignetes, ackerfähiges Kulturland, wären grundsätzlich zu erhalten.
Mit dem angenommenen Gegenvorschlag will die Regierung die Forderungen der Gesetzesinitiative abschwächen. So sollen neue Bestimmungen ins Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden, etwa, dass Kulturland ausserhalb der Bauzone und die Fruchtbarkeit von abgetragenem Boden zu erhalten sei.