Die Sportart Springreiten ist in die Negativschlagzeilen geraten.
Kira Hoffmann
Das Luzerner Kantonsgericht hat den Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Wie vom Bundesgericht verlangt, stellte es in einem Fall das Verfahren ein.
Das Kantonsgericht sprach deswegen in seinem Urteil vom 18. November 2022 nur noch eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 160 Franken aus, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Im ersten Urteil vom Januar 2021 lautete das Strafmass auf 105 Tagessätze. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil im März 2022 aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.
Der international erfolgreiche Springreiter wird damit nur noch der zweifachen Misshandlung der Stute «Castelfield Eclipse» im Jahr 2016 schuldig gesprochen. Im Fall einer mutmasslichen übermässigen Züchtigung des Wallachs «Lord Pepsi» 2015 stellte das Luzerner Gericht nun nach dem Verdikt des Bundesgerichts das Verfahren ein.
Zu allgemeine Beschreibung
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Springreiter einen Strafbefehl erlassen und darin drei mutmassliche Züchtigungen von «Lord Pepsi» nur allgemein umschrieben. Das Kantonsgericht sprach Estermann deswegen bereits 2021 in zwei Fällen frei, den dritten Fall erachtete es aber wegen einer Aussage eines Pferdepflegers als erwiesen.
Das Bundesgericht legte hier aber sein Veto ein und erklärte, dass in diesem Fall der Strafbefehl nicht den Anforderungen einer Anklageschrift genüge. Aus dem unklaren Strafbefehl gehe nicht hervor, ob der Vorfall, den der Pfleger geschildert habe, auch der sei, den der Staatsanwalt zur Anklage gebracht habe.
Parteienentschädigung
Das Bundesgericht wies den Fall deswegen zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück. Ein «Nachbessern» aus Sicht der Anklage, um in diesem Fall doch noch einen Schuldspruch zu erwirken, war nicht möglich. Die Anklage könne nicht ergänzt oder geändert werden, nachdem das Bundesgericht Rückweisung beschlossen habe, teilte das Luzerner Gericht am Freitag mit.
Das Kantonsgerichts legte fest, dass Estermann 80 Prozent der Kosten des Untersuchungsverfahrens und 60 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen habe. Der Springreiter muss dem Kantonsgericht Verfahrenskosten von über 6100 Franken zahlen, das Gericht schuldet ihm aber auch eine Parteienentschädigung von knapp 10’900 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann erneut beim Bundesgericht angefochten werden.
Pferd sprang an Olympia
Estermann gehörte zu den erfolgreichsten Schweizer Springreitern. Mit der Stute «Castlefield Eclipse», die er gemäss des Urteils des Kantonsgerichts übermässig mit der Peitsche traktiert hatte, nahm er 2012 an den Olympischen Spielen teil. Das Pferd trat auch an anderen grossen Wettkämpfen, etwa in Aachen, an.
Vor dem Gericht hatte Estermann den Vorwurf der Tierquälerei stets bestritten und einen Freispruch gefordert. Er setze die Peitsche nicht ein, um den Pferden Schaden zuzufügen, sondern um ihre Leistung zu optimieren. Das Bezirksgericht Willisau, das 2019 als erstes die Vorwürfe beurteilte, erkannte als Motiv «übermässigen Ehrgeiz».
Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Angestellter Estermanns. Dieser betreibt im Kanton Luzern ein Reitsportzentrum.ht bereits im ersten Urteil in zwei Fällen frei, in einem Fall stellte es nun das Verfahren ein.