Die Richtlinien gelten für Gross- und Kleinviehtransporte der Label Naturafarm (Coop), IP-Suisse, Bio Suisse, Natura-Beef, Natura-Veal und SwissPrimBeef (alle drei Mutterkuh Schweiz) sowie Weide-Beef und Bio-Weide-Beef (Migros).
Im Wesentlichen wurden Anpassungen an neue gesetzliche Grundlagen vorgenommen und die bisher separaten Anforderungen an dreistöckige Transportfahrzeuge in die Richtlinien integriert. Ausserdem wurden einzelne Formulierungen präzisiert, um Fehlinterprätationen vorzubeugen und einzelne Punkte aus der langjährigen Kontrollpraxis festgehalten. Neu ist, dass insbesondere Flächenabzüge für sehr schräge Flächen und ungenügend hohe Bereiche der Ladeflächen nun auch für ein- und zweistöckige Fahrzeuge gelten.
Neu ist ebenfalls eine Verschärfung der Beurteilungen bei falschen Zeitangaben auf den Begleitdokumenten (schwere Beanstandung) und bei vermeidbaren Transportverzögerungen (bei Pausen von über einer Stunde oder selbstverschuldetem, extrem zu frühem Erscheinen beispielsweise beim Schlachthof: schwere Beanstandung).
Die Richtlinien können hier heruntergeladen werden