Der kantonale Veterinärdienst Zug rät wegen der Vogelgrippe davon ab, Kadaver von Wildvögeln zu berühren. Die Standorte der toten Tiere sollen der Polizei gemeldet werden.
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Im Kanton Zug sind zwei Vogelgrippefälle nachgewiesen worden. Zwei tote Möwen seien positiv auf das Virus H5N1 getestet worden, teilte der kantonale Veterinärdienst am Mittwoch mit.
Gemäss der Mitteilung sind im Februar drei tote Möwen und eine tote Krähe am Ufer des Zugersees gefunden worden. Bei zwei der Vögel konnte das Vogelgrippevirus nachgewiesen werden.
Der kantonale Veterinärdienst Zug rät wegen der Vogelgrippe davon ab, Kadaver von Wildvögeln zu berühren. Die Standorte der toten Tiere sollen der Polizei gemeldet werden. Erst am Dienstag hatte Baselland zwei Vogelgrippefälle gemeldet. Auch dort hatte es sich um Möwen gehandelt. Und auch im Kanton Waadt wurde ein erster Fall von Vogelgrippe gemeldet.
Die ersten Fälle in der Schweiz waren im vergangenen November bei einem Graureiher und einem Pfau in einem Hobbybetrieb in der Nähe von Winterthur ZH entdeckt worden. Der Bund verlängerte die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe bis mindestens bis 15. März. Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.
Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur nach engem Kontakt mit infizierten Tieren auf den Menschen übertragbar. Hygienemassnahmen wie etwa Schutzkleidung sind daher wichtig. Wenn man tote oder kranke Vögel entdeckt, soll man sie nicht berühren und darauf verzichten, sie in ein Gesundheitszentrum zu bringen. Personen, die solchen Funde machen, werden gebeten, sich an die Wildhüter, Fischereiaufseher oder die Polizei zu wenden.