Die Teilnahme am Programm «Weidebeitrag» ist freiwillig.
Adrian Haldimann
Mit dem per 1. Januar 2023 neu eingeführten Weidebeitrag wird nebst dem bisher bekannten Raus-Programm-Beitrag ein Tierwohlbeitrag für «besonders hohe Anforderungen an den Auslauf- und den Weideanteil» ausgerichtet.
Das schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). An Weidetagen müssen mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter gedeckt werden. Als Hilfestellung für die Einschätzung der mindestens benötigten Fläche, mit der 70 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter gedeckt werden können, steht auf der Homepage des BLW ein einfaches Berechnungstool zur Verfügung.
-> Hier gehts zum Berechnungstool
Die Weidefläche, die Rinder und Wasserbüffeln von Mai bis Oktober an 26 Weidetagen zur Verfügung steht, muss an jedem Weidetag mindestens 70% der Tagesration an Trockensubstanz decken. Ausgenommen hiervon sind bis zu 160 Tage alte Kälber. Auch beim Weidebeitrag muss wie beim RAUS-Beitrag ein Auslaufjournal geführt werden. Die Teilnahme am Programm «Weidebeitrag» ist freiwillig.
Der Beitrag, der jährlich pro GVE für Rinder und Wasserbüffel bezahlt wird, beläuft sich auf 350 Franken pro GVE für Tiere, die älter als 160 Tage sind, und 530 Franken pro GVE für Tiere bis zu 160 Tagen. Für Raus gibt es 190 Franken und 370 Franken für Tiere bis 160 Tage.
Der Landwirt kann nicht gleichzeitig Raus und Weidebeitrag für dieselbe Kategorie anmelden. Der Weidebeitrag kann für jede der im Betrieb vorhandenen Rindviehkategorien beantragt werden. Er wird unter der Voraussetzung ausbezahlt, dass alle auf dem Betrieb vorhandenen Rindviehkategorien mindestens im RAUS-Programm angemeldet sind. Die Anmeldung ist erstmalig im Jahr 2022 für das Jahr 2023 möglich. Das Gesuch für Direktzahlungen muss gemäss den Vorgaben des kantonalen Landwirtschaftsamts eingereicht werden.

Agridea