Freiberger sind die einzige in der Schweiz heimische Pferderasse. – Jenny Commons
Derzeit wird den Züchtern pro Freiberger-Fohlen 500 Franken ausbezahlt. Nun droht aber eine Kürzung, da auch andere gefährdete Rassen unterstützt werden sollen. Der Freibergerverband fordert, dass die gefährdete Nutztierrassen analog zu Freiberger Pferden unterstützt werden, ohne dass die Beiträge für die Freiberger sinken.
Die Vernehmlassungsantwort des Freiberger-Zuchtverbandes übergab der Präsident des Zuchtverbandes, Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE), am Montag persönlich an den Direktor des BLW, Christian Hofer.
Forderungen
Die Verordnung, die auf parlamentarische Vorstösse zurückgeht, will eine Erhaltungsprämie für kritische oder gefährdete Schweizer Rassen wie das Walliser Schwarznasenschaf oder die Eringer Kühe einführen. Die Prämie soll pro Nutztier ausbezahlt werden, ähnlich der Prämie, die heute für Freiberger Pferde ausbezahlt wird. Sie sollen künftig auch mit dieser Massnahme gefördert werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorschlägt.
Dies geschieht durch eine «leichte Umschichtung der Mittel aus der klassischen Zuchtförderung, von rund 3 Millionen, was fast 10 Prozent des Beitrags für die Zucht entspricht, und durch die Verwendung der bisherigen Mittel für die Erhaltungsprämie für Freibergerpferde», wie Florie Marion, Sprecherin des BLW, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Halbe Million weniger
Da neu mehr gefährdete Rassen unterstützt werden, sinkt die Erhaltungsprämie für die Freiberger. Während noch im Jahr 2021 für die Erhaltungsprämie für die Freiberger 853’000 Franken aufgewendet wurden, sind es laut einer Schätzung in Zukunft 320’000 Franken, wie das BLW weiter mitteilte.
Für die Züchter hat die Neuausrichtung grosse Auswirkungen. Pro Fohlen werden aktuell 500 Franken ausbezahlt. «Im Rahmen der Umsetzung will aber nun der Bund, gestützt auf die sich in der Vernehmlassung befindende Änderung der Tierzuchtverordnung, den Beitrag für Stuten mit einem Fohlen massiv zugunsten anderer gefährdeter Rassen kürzen», schreibt der Schweizerische Freibergerverband (SFV) in einer Mitteilung.
Beitrag pro Fohlen sinkt um die Hälfte
Die Kürzung umfasst rund zwei Drittel der Beiträge. Einerseits wird der Beitrag von 500 auf 245 Franken pro Stute mit Fohlen reduziert, andererseits sollen nur noch Stuten mit einem Fremdblutanteil von unter 12,5 Prozent einen Beitrag erhalten. «Die Hälfte aller Zuchtstuten wird dadurch von der Beitragsberechtigung ausgeschlossen», schreibt der Verband weiter.
«Der Schweizerische Freibergerverband (SFV) ist bestürzt über die Revision der Tierzuchtverordnung, die vorsieht, einerseits die Prämien für Freibergerpferde zu halbieren und andererseits die Anzahl der prämienberechtigten Pferde um zwei Drittel zu reduzieren», heisst es in einer Mitteilung des SFV. Sollte diese Verordnung in der vorliegenden Form vom Bundesrat bestätigt werden, wäre das Überleben der Freibergerpferderasse stark gefährdet, warnt der Verband. Das Wegfallen von 500’000 Franken sei für die Freiberger von existentieller Bedeutung.
Die gänzliche Streichung für die Hälfte aller Stuten sei «zudem völlig inkonsistent». Der Freibergerverband habe seit 1997 kein Fremdblut mehr zugeführt. Vor 1997 lag die Tierzucht in der Verantwortung des Bundes. «Er selbst hat damals die Freiberger mit Fremdblut veredelt», so der SFV weiter. So sei noch heute eine grosse Anzahl an Hengsten im Besitze des Bundes, die einen Fremdblutanteil von über 12,5 Prozent aufweisen.
Gefährdete Rasse
Freiberger sind die einzige in der Schweiz heimische Pferderasse. Mit der Verordnung wäre für die Züchter das Überleben der Freiberger stark gefährdet. Sollte die Verordnung in ihrer jetzigen Form vom Bundesrat verabschiedet werden, würde dies laut dem Freiberger-Zuchtverband bedeuten, dass die Prämie für Freiberger halbiert und die Anzahl prämienberechtigter Pferde um zwei Drittel reduziert würden.
Das jurassische Parlament unterstützt die Züchter und verabschiedete kürzlich einstimmig eine Resolution. Darin wird festgehalten, dass der Kanton Jura nicht gegen Beiträge für alle bedrohten Arten ist, aber die Mittel gesamthaft erhöht werden müssten, um die Prämien für die Freiberger auf dem gleichen Niveau zu halten.
Regelmässiger Protest
Diese Ansicht vertritt auch der Schweizerische Bauernverband: Auch er möchte, dass das Budget für die geplante Förderung gefährdeter Nutztierrassen erhöht wird, ohne dass bereits bestehende Förderprogramme, wie dasjenige für Freiberger Pferde, darunter leiden.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Züchter und die jurassischen Behörden auf die Barrikaden steigen, um die bereits in der Vergangenheit in Frage gestellte Unterstützung des Bundes für «ihr» Pferd zu verteidigen. Regelmässig sind in den letzten Jahren Bundesräte zum Marché-Concours in Saignelégier gekommen, um sie zu beruhigen.
Ersatz für Wachprämie
Anlässlich der Veranstaltung im Jahr 2000 hatte der damalige Wirtschaftsminister Pascal Couchepin die gute Nachricht von der Einführung einer Prämie verkündet. Diese jährliche Subvention sollte damals die von der Armee gezahlte Wachprämie, die Mitte der 1990er Jahre abgeschafft worden war, teilweise kompensieren.
Die sogenannte Tierzuchtverordnung ist Teil des Landwirtschaftlichen Verordnungpakets 2022. Darin sind 22 Verordnungen – 18 des Bundesrates, drei des Wirtschaftsdepartements und eine des BLW – enthalten. Sie werden voraussichtlich im November 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen grösstenteils am 1. Januar 2023 in Kraft treten.